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Wahlrecht für Frauen

Frauen haben Geschichte geschrieben

ffm / soenelandFrauenwahlrechtDen Protagonistinnen der Ersten Frauenbewegung widmet das Historische Museum Frankfurt seine Aufmerksamkeit in der Jubiläumsausstellung „Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht“.

Es war ein langer Kampf bis Frauen vor 100 Jahren endlich das Wahlrecht in Deutschland erhielten - ein Meilenstein in der Geschichte der Ersten Frauenbewegung. Doch der Kampf um Gleichberechtigung, politische und gesellschaftliche Beteiligung war damit längst nicht ausgestanden.

Am 19. Januar 1919 war es endlich soweit! Frauen konnten in Deutschland zum ersten Mal wählen und sich wählen lassen. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. 300 Frauen kandidierten. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein. Ein Meilenstein in der frauenpolitischen Bewegung und Demokratiegeschichte. Viele Jahre hatten Frauen oft unter Einsatz ihres Lebens für die politische Teilhabe gekämpft. Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft.

Als erste Frau hielt die Sozialdemokratin Marie Juchaz eine Rede in der Nationalversammlung und stellte fest: „Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als freie und gleiche im Parlament zum Volke sprechen kann […]. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“ Doch die Gleichberechtigung ließ noch lange auf sich warten.

 

Gleichberechtigung im Grundgesetz

 

30 Jahre später sind es die Politikerinnen Helene Wessel, Helene Weber, Frieda Nadig und Elisabeth Selbert, die im Parlamentarischen Rat maßgeblich zur Entstehung des Grundgesetzes und der Aufnahme der verfassungsrechtlichen Gleichstellung beitrugen. Gegen massive Widerstände erstritten sie die Aufnahme des Artikels 3, Absatz 2 in seiner heute noch bestehenden Formulierung: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“
Doch Gleichberechtigung blieb Frauen auch weiterhin in vielen Bereichen verwehrt. Bis 1958 war die Ehefrau gesetzlich verpflichtet, dem Ehemann den Haushalt zu führen. Einer beruflichen Tätigkeit konnte sie nur mit seiner Erlaubnis nachgehen. Und auch über das Vermögen verfügte der Mann allein.
Erst das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau“ revolutionierte 1958 die Geschlechterverhältnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In der Debatte um das Gleichberechtigungsgesetz setzten sich Frauen für die Streichung dieses „Letztendscheidungsrechts“ des Mannes ein - mit Erfolg. Mit dem so genannten Gleichberechtigungsgesetz wurden patriarchalische Privilegien weitgehend aufgehoben.

 

Zweite Frauenbewegung  - das Private ist politisch

 

Zehn Jahre später, in den 1968-Jahren, kommt die Zweite autonome Frauenbewegung durch den legendären Tomatenwurf nach einer Rede von Helke Sander vor dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund in Frankfurt ins Rollen. Der Wurf setzte ein Zeichen gegen die Ignoranz frauenpolitischer Themen, die auch im Studentenbund bis dahin keine Berücksichtigung gefunden hatten. Frauen wehrten sich gegen die Diskriminierung, insbesondere von Müttern, und forderten mehr Selbstbestimmung. Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch wurden thematisiert, die Abschaffung des Paragraphen 218 gefordert, der den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Der Slogan „Das Private ist politisch“  wurde ins Leben gerufen.
Auch wenn Frauen zu dieser Zeit vermehrt studierten und im Berufsleben standen, blieb vieles noch in Männerhand: Ämter, Leitungspositionen, Gremien und politische Arbeit. Frauen forderten Mitsprache und Entscheidungsgewalt. Sie organisierten sich, Frauenzentren wurden gegründet. Frauen wollten nicht mehr übersehen werden: nicht nur in Politik und Gesellschaft, sondern auch in der Kirche.

 

Frauenbewegung in der EKHN

 

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wurden, als erste Landeskirche bundesweit, 1971 Männer und Frauen im Pfarramt gleichgestellt. Mit Geduld und Hartnäckigkeit, manchmal auch mit Zorn und kämpferischer Kraft setzten sich ehren- und hauptamtlich engagierte Frauen für die Gleichberechtigung in ihrer Kirche sein. Die Frauenbewegung in der EKHN vertrat in vielem gleiche Inhalte wie die zweite Frauenbewegung, forderte einen gleichberechtigten Zugang zu allen Gremien und Ämtern und setzte eigene Schwerpunkte. (zum Themen-Special)

 

Auflösung des männlichen Gottesbildes

 

Theologisch ging es den Frauen darum, das männerzentrierte Gottesbilder aufzulösen und die Lebenswelt von Frauen in der Theologie explizit zu berücksichtigen. Sie forderten inklusive Liturgie und eine geschlechtergerechte Sprache in kirchlichen Veröffentlichungen. Ihre christlichen Überzeugungen sollten auch im Alltag der Kirche Konsequenzen haben, zum Beispiel im Einsatz für Frieden und Gerechtigkeit, die unter anderem zur Einrichtung eines Friedenspfarramts führte, das bis heute noch existiert.

Vieles wofür Frauen gekämpft haben, ist heute Realität. Vieles ist noch nicht erreicht. Die unterschiedlichen Frauenbewegungen zeigen jedoch, dass es immer wieder mutige Frauen waren, die für ihre Rechte kämpften und Veränderungen bewirkten.

 

Ausstellung „Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht“

 

Den Protagonistinnen der Ersten Frauenbewegung widmet das Historische Museum Frankfurt seine Aufmerksamkeit in der Jubiläumsausstellung „Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht“. Die ganz Deutschland in den Blick nehmende Sonderausstellung richtet vom 30. August 2018 bis 20. Januar 2019 eine besondere Perspektive auf die Frauen der Bewegung, auf ihre Forderungen, Erwartungen und Visionen.

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