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Diakonie Deutschland

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz verletzt Menschenrecht“

© Diakonie/Thomas Meyer

Heute (20. August) wurde das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, verkündet. Es tritt am 21. August in Kraft. Mit ihm sind zahlreiche Verschärfungen für Schutzsuchende in Deutschland verbunden. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, kritisiert das Gesetz. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz verletze das Menschenrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

„Erstmalig wird eine Personengruppe gänzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen oder andere Geld- oder Sachleistungen zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse. Ihnen wird das menschenwürdige Existenzminimum entzogen“, kritisiert Loheide.

Neue Regelung ist unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum als Menschenrecht Ausländern und Deutschen gleichermaßen zusteht und migrationspolitisch nicht relativierbar ist. Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst sowohl das physische als auch das soziokulturelle Existenzminimum. „Danach ist die neue Regelung unzulässig“, so Loheide weiter.

Menschen werden in Armut und Wohnungslosigkeit gedrängt

Sie weist darauf hin, dass bereits 2016 Sozialleistungen für EU-Bürger gestrichen wurden. Diese Gruppe stellt aktuell 50 Prozent der Obdachlosen in urbanen Regionen dar. Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht vor, dass jetzt auch Asylbewerber, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie bereits Schutz gefunden haben, nach Deutschland weiterwandern, ab sofort keine Leistungen mehr bekommen. Damit wird eine weitere Gruppe von Menschen ohne Hoffnung in die Wohnungslosigkeit und absolute Armut gedrängt. Die Regelungen gelten ohne Ausnahme auch für Frauen, Kinder oder andere schutzbedürftige Personen.

Zugang zu Sozialhilfen und medizinischer Versorgung fehlt

Diese schutzbedürftigen Flüchtlinge wieder in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu überstellen, dauert oft Monate, manchmal sogar Jahre. Für bestimmte Staaten werden Überstellungsverbote ausgesprochen, da die Bedingungen für anerkannte Schutzberechtigte menschenunwürdig sind; beispielsweise fehlt der Zugang zu Sozialhilfen oder medizinischer Versorgung. Andere Länder weigern sich, anerkannte Flüchtlinge zurückzunehmen.

Jeder Mensch hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum

„Es ist unverantwortlich, Menschen auf unbestimmte Zeit auf die Straße zu drängen. Zudem verschärft es die Problemlagen vor Ort und belastet die Gesellschaft. Es muss gelten: Bis zur Ausreise hat jeder Mensch in Deutschland ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, auf Unterbringung oder Wohnraum, Geld oder Sachleistungen für den Lebensunterhalt“, sagt Loheide.

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