Appell an Parteien
Menschenrechts-Organisationen fordern Erhalt des individuellen Asylrechts
pixabay.com/geralt"Asylsuchende dürfen nicht ohne inhaltliche Prüfung des Asylantrags an Europas Grenzen zurückgeschickt werden. Genau dies ist auf EU-Ebene vorgesehen", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer PRO ASYL.10.11.2017 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Diakonie/BredehorstUlrich Lilie, Präsident der Diakonie DeutschlandDazu sagt der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie: "Ich erwarte von der neuen Bundesregierung, dass sie sich mit starker Stimme für den Erhalt der Prüfung von individuellen Asylgründen in der EU genauso engagiert einsetzt wie sie das beim Rettungsschirm für die Banken oder in der Griechenlandkrise getan hat. Dieser gleiche Einsatz muss auch für eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen in Europa gelten. Deutschland und die EU sind historisch und rechtlich in der Verpflichtung - und als eine der reichsten Regionen der Welt auch in der Lage und in der Verantwortung-, das Menschenrecht auf Schutz und Asyl zu gewährleisten. Wenn wir in Europa dafür nicht einstehen, wer dann?"
Der aktuell vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission zur Reform des Europäischen Asylsystems bedeute einen Abbau des individuellen Asylrechts. Den EU-Plänen zufolge „soll das Recht auf Schutz in Deutschland und Europa massiv beschnitten und die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in großem Stil in die ohnehin schon überlasteten Krisen- und Transitstaaten ausgelagert werden“ argumentieren die in der Flüchtlingshilfe engagierten Verbände. Amnesty International, die Arbeiterwohlfahrt, Diakonie Deutschland, der Paritätische Gesamtverband, der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, die Neue Richtervereinigung und PRO ASYL richten deswegen ihren Appell an die Parteien, die derzeit über das Regierungsbündnis in Berlin verhandeln.
„Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa.“
Die Verbände fordern von den regierungsbildenden Parteien, dass sie sich dafür einsetzen, dass eine zukünftige Flüchtlingspolitik in Deutschland und auch in der Europäischen Union „auf Basis der Menschenrechte, der EU-Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention, des internationalen Flüchtlingsrechts und selbstverständlich auch entsprechend den Werten und Normen des Grundgesetzes verfolgt wird.
Asylsuchenden drohe die Zurückschiebung in Staaten wie beispielsweise die Türkei, „die sich immer weiter von rechtsstaatlichen Verhältnissen entfernt.“ Auch die Einführung von vorgeschalteten Verfahren an den EU-Außengrenzen, in denen die Zulässigkeit von Asylanträgen geprüft werde, lehnen die Verbände in ihrem Appell ab.
Schutzsuchenden drohe Rechtlosigkeit
Auch dürfe die bestehende Dublin-III-Verordnung nicht verschärft werden. Nach Angaben der Menschenrechtsverbände plane die EU, dass die Zuständigkeit der Ersteinreisestaaten von sechs Monaten auf fünf bis zehn Jahre verlängert oder sogar für immer aufrechterhalten werden solle. Dadurch bestünde die Gefahr, dass „in vielen Fällen kein Asylverfahren durchgeführt wird und die Fluchtgründe inhaltlich nicht geprüft werden.“ Den EU- Randstaaten würde noch stärker als bisher die Verantwortung für das Asylverfahren aufgebürdet. Vielen Asylsuchenden drohe dann ein Leben in Illegalität und Verlust von staatlichen Sozialleistungen.
Wortlaut des Appells „Für den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht!“ (PDF)
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