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Informationsplattform des Auswärtigen Amtes

Zusammenführung syrischer Familien

Unter dem Titel "Willkommen in Deutschland" bietet das Auswärtige Amt auf einer Internetplattform alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge.

Informationen zur Familienzusammenführung von syrischen Flüchtlingen werden vom Auswärtigen Amt auf familyreunion-syria.diplo.de veröffentlicht. Die Seite ist mehrsprachig (deutsch, englisch, arabisch) , enthält Online-Formulare und beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Wer ist schutzberechtigt?
  • Was bedeutet Familiennachzug?
  • Was bringt mir die fristwahrende Anzeige?  
  • Wie stelle ich einen Visumantrag?
  • Was sind die nächsten Schritte? 

Die Internetseite stellt unter anderem das Formular für "fristwahrende Anzeigen" nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes zur Verfügung. Wichtig ist dieses Formular für Personen, die Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten haben. Diese können ihre Familien unter erleichterten Bedingungen nachziehen lassen, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung des Flüchtlingsstatus den entsprechenden Antrag stellen. Es wird auch erläutert, wie Termine für Visumsanträge in den deutschen Botschaften im Libanon und in der Türkei vereinbart werden können.

Zur Website: Zusammenführung syrischer Familien

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