Solidarität statt Abschottung
Diakonie fordert Abschiebungsstopp nach Italien
Diakonie Hessen/Klaus WagnerDiakonie Hessen Vorstandsvorsitzender Horst Rühl17.07.2017 mww Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
„Der Zusage der Bundesregierung, schutzsuchende Menschen aus Italien aufzunehmen, widerspricht ihre zeitgleiche Intention, möglichst viele Asylsuchende auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung wie-der Richtung Italien abzuschieben“, so Rühl. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) forderte Italien allein im ersten Quartal 2017 auf, 6.743 Asylbewerber, die sich bereits in Deutschland befanden, zurückzunehmen. „Das ist ein Mehrfaches der Zahl, die nun aus Italien aufgenommen wer-den soll. Damit läuft die von Deutschland zugesagte Unterstützung Italiens weitgehend ins Leere“, kritisiert Rühl. Bereits im Jahr 2015 hatte Deutschland im Rahmen eines sogenannten Relocation-Programms zugesagt, bis 2017 insgesamt 27.500 Asylsuchende aus Italien aufzunehmen, um das Land zu entlasten. Bis heute sind es gerade mal 3.000.
Lage von Flüchtlingen in Italien prekär
“Wir fordern, diesen Verschiebebahnhof zu beenden und Dublin-Abschiebungen nach Italien vollständig auszusetzen“, fordert Albrecht Bähr. „Die meisten Flüchtlinge berichten, dass sie in Italien in über-füllten Lagern oder auf der Straße leben mussten, auch Frauen und Familien mit Kindern sind von Obdachlosigkeit und Verelendung betroffen.“
Die offensichtlich prekäre Lage von Schutzsuchenden in Italien beschäftigt zurzeit auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Es legte mit Beschluss vom 26.6.2017 dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vor, ob nach dessen Ansicht Italien bei der Behandlung von Flüchtlingen ge-gen die Menschenrechte verstößt.
EU: Seenotrettung soll erschwert werden
Italien ist aufgrund seiner geographischen Lage zurzeit das Hauptaufnahmeland für Flüchtlinge in Europa, bekommt aber von den anderen 27 EU-Staaten keine adäquate Unterstützung. Stattdessen setzt die EU nun zusammen mit Italien die falschen Schwerpunkte. „Die Rettung von Menschenleben soll erschwert werden, das ist ein Verrat an den europäischen Werten. Wir halten es für einen Trugschluss zu glauben, dem Treiben der Schlepper Einhalt gebieten zu können, indem man die Retter an ihrer Arbeit hindert“, kritisieren die Diakonie-Chefs. „Dadurch werden nicht Fluchtursachen, sondern geflüchtete Menschen bekämpft. Was wir in Europa brauchen, ist nicht Abschottung, sondern Solidarität.“
Hintergrund Dublin III
Die sogenannte Dublin III-Verordnung besagt, dass in der Regel jener EU-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem die geflüchteten Menschen erstmals registriert wurden. Da die meisten Schutzsuchenden über den Land- oder Seeweg kommen, sind überwiegend die Länder Griechenland und Italien für das Asylverfahren zuständig.
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