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FIAM-Info

Ausgrenzung des Asylrechts statt Flüchtlingsschutz in Europa

Zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

FIAM Info vom September 2024

FiAM Info

Wege in die Legalität für Menschen ohne Papiere

FIAM Info vom 28. Juni 2023 zum Download

FIAM Info

#offengeht! Unterbringung von Geflüchteten

Daten, Fakten und Argumente in einer komplexen Diskussion

FIAM Info vom 27. März 2023 zum Download

Zur Kurzfassung FIAM Info vom 27. März 2023

Im Jahr 2022 stieg die Zahl der Geflüchteten, die in Deutschland Schutz suchten, durch den Krieg in der Ukraine und die anhaltenden Konflikte in Syrien und Afghanistan wieder an. Trotz der großen Aufnahmebereitschaft mehren sich die Stimmen, die vor einer Überforderung der Kommunen warnen. Dabei werden Geflüchtete häufig als Ursache für die Herausforderungen in den Kommunen genannt. Geflüchtete sind aber Mitbetroffene von strukturellen Defiziten und Versäumnissen der letzten Jahre und nicht die Sündenböcke dieser Entwicklung.

  • Wir haben keine Flüchtlingskrise, wir haben eine Unterbringungskrise! Nötig sind verstärkter sozialer Wohnungsbau, Nutzung leerstehenden Wohnraums und die Abschaffung von Wohnsitzauflagen für Geflüchtete.
  • Kommunen, die sich vorbereitet haben, müssen keine „Brandbriefe! schreiben! Die Aufnahme von Geflüchteten in den Kommunen und ihre Integration vor Ort funktioniert entgegen der Aussage der Brandbriefe unterschiedlich gut. Es zeigt sich, dass es große Unterschiede gibt, wie Städte und Gemeinden diese Herausforderung bewältigen.
  • Wir benötigen ein Ende der Ungleichbehandlung von Kriegsflüchtlingen! Der aufenthaltsrechtliche Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine ist ein gutes Beispiel für eine sinnvolle, menschenwürdige und integrationsfördernde Unterbringung und sollte als Blaupause für die künftige Aufnahme aller Flüchtlinge dienen: Visumfreie Einreise, Aufenthaltssicherheit vom ersten Tag an, keine Wohnpflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung, regulärer Anspruch auf SGB-Leistungen, unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsmaßnahmen.
  • Mehr Abschiebungen lösen das Unterbringungsproblem nicht! Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen im Jahr 2022 waren die Ukraine, Afghanistan und Syrien. Ca. 93 Prozent der im Jahr 2022 ca. 1,2 Millionen nach Deutschland geflüchteten Personen werden einen Schutzstatus und damit eine mindestens vorübergehende Bleibeberechtigung erhalten. Selbst wenn - alle menschenrechtlichen Bedenken und organisatorischen Schwierigkeiten außer Acht lassend - die verbleibenden 7 Prozent in ihre Heimat zurückgeführt werden würden, würde das die Kommunen im Hinblick auf die Unterbringungssituation nicht entlasten.
  • Flüchtlingsschutz ist kein Gnadenakt, sondern eine Verpflichtung! Die Forderung nach einer Begrenzung der Flüchtlingsaufnahme und die Rede von „illegaler“ Migration verkennt, dass der Hauptanteil der Menschen, die im Rahmen einer „illegalen“ Einreise nach Deutschland (eine legale Einreise über Visa zur Asylantragstellung ist kaum möglich und es gibt wenige Resettlementplätze) kommen, einen Anspruch auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben.
  • Deutschland braucht keine Zugangsbarrieren, sondern mehr Pull-Faktoren und eine aufnahmefähige Infrastruktur! Deutschland ist darauf angewiesen, viel Einwanderung zu ermöglichen. Dafür braucht mehr Pull-Faktoren, weniger Restriktionen und eine aufnahmefähige Infrastruktur: bezahlbarer Wohnraum, Kita- und Schulplätze, funktionierende Behörden und eine Willkommenskultur.

Weil gesellschaftlicher Zusammenhalt nur #offengeht, sagen wir „Nein“ zur Stimmungsmache gegen Geflüchtete und „Ja“ zur Unterstützung der Kommunen:

  • durch pragmatische Lösungen für die Herausforderung der menschenrechtskonformen Unterbringung von Geflüchteten und
  • durch massive Investitionen in eine aufnahme- und damit zukunftsfähige Infrastruktur für alle.

Denn Menschenrechte und das Grundgesetz gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen – nicht nur für deutsche Staatsbürger*innen.

FIAM Info

Geflüchtete Drittstaatsangehörige aus der Ukraine

Handreichung für die sozial- und aufenthaltsrechtliche Beratung

FIAM Info vom 15. August 2022 zum Download

Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 sind mehr als sechs Millionen Menschen aus der Ukraine in andere Länder geflohen. Darunter sind auch mehrere Tausend Studierende aus anderen Drittstaaten als der Ukraine. Laut Angaben der UNESCO waren etwa 60.000 internationale Studierende unmittelbar vor Beginn des Krieges an ukrainischen Hochschulen eingeschrieben. Hauptherkunftsländer waren Indien, Marokko, Aserbaidschan, Turkmenistan, Ägypten und Nigeria. Die Mehrzahl der Drittstaatsangehörigen wurde von den Herkunftsstaaten evakuiert bzw. repatriiert, so z.B. von China, Indien. Der DAAD vermutete, dass 1.000 bis 3.000 dieser Studierenden aus Drittstaaten nach Deutschland kommen könnten.

Viele Studierende nicht-ukrainischer Staatsangehörigkeit sind inzwischen auch nach Hessen geflüchtet. Zum Teil standen sie in der Ukraine kurz vor Abschluss ihres Studiums, zum Teil haben sie ihr Studium in der Ukraine erst vor Kurzem aufgenommen. In der Ukraine studierten sie die verschiedensten Fachrichtungen, vornehmlich aber Medizin, Informatik, und Ingenieurstudiengänge. Neben Studierenden flüchteten auch Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die sich dort zu einem anderen Aufenthaltszweck aufhielten, z.B. zum Zweck der Erwerbstätigkeit. In den Wirren der ersten Kriegswochen wurde die Gruppe der Drittstaatsangehörigen vielfach übersehen und kaum berücksichtigt.

Obwohl sie vor demselben Krieg geflohen sind wie ukrainische Staatsangehörige, werden sie in vielen hessischen Kommunen deutlich schlechter behandelt. Während für ukrainische Staatsangehörige nach Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird und sie damit Sozialleistungen erhalten, ist das bei aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatsangehörigen häufig nicht der Fall. In manchen Landkreisen erhalten sie lediglich ein Bett und ein Dach über dem Kopf und ansonsten keine weiteren Sozialleistungen. Aus Sicht mancher Behörden seien Drittstaatsangehörige lediglich Touristen und für ihren eigenen Lebensunterhalt verantwortlich. Trotz Rechtsanspruchs stellen die Ausländerbehörden zum Teil keine Fiktionsbescheinigungen aus, sondern fordern die Drittstaatsangehörigen stattdessen zur Rückkehr ins Herkunftsland oder zur Asylantragstellung auf. Der Umgang der Behörden mit dieser Personengruppe in Hessen ist uneinheitlich.

Diese unübersichtliche Situation stellt die ohnehin schon überlasteten Beratungsstellen vor viele Fragen. Mit dieser Info soll ein Überblick über die Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden. Da bei der Beratung von Drittstaatsangehörigen oft die ganze Bandbreite des Migrationsrechts eine Rolle spielen kann – z.B. vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG, Aufenthalt zu Studien- oder Erwerbszwecken, Asylverfahren etc. –, soll diese Handreichung auch eine Übersicht über die verschiedenen Beratungsstellen in dem Feld geben. Dies kann entweder für die Verweisberatung oder die Zusammenarbeit von unterschiedlich spezialisierten Beratungsstellen genutzt werden.

FIAM Info

Kürzungen im AsylbLG

Einstufungen von Alleinstehenden und Alleinerziehenden in Gemeinschaftsunterkünften in die Regelbedarfsstufe 2

FIAM Info vom 29. September 2021 zum Download

Am 01.09.2019 trat das Dritte Gesetz zur Änderung desAsylbewerberleistungs gesetzes in Kraft. Unter anderem wurde darin eine neue Bedarfsstufe für Allein stehende, die noch nicht in einer eigenen Wohnung wohnen, eingeführt. Damit erhält dieser Personenkreis nicht mehr Leistungen entsprechend Regelbedarfsstufe 1, sondern nur noch in Höhe der Regelbedarfsstufe 2. Dies entspricht den Leistungen, die verheiratete Personen erhalten und damit einer Kürzung um etwa 10% gegenüber den Leistungen, die Alleinstehende zuvor erhalten haben. Allein in Hessen sind davon Tausende von Geflüchteten betroffen.
Inzwischenhat das hessische Landessozialgericht für diese Praxis eine Verfassungs und Euro parechtswidrigkeit festgestellt. Trotzdem werden diese Kürzungen weiterhin in den meisten Behörden vorgenommen. Wie können wir Geflüchteten hier zu ihrem Recht verhelfen?

FIAM Info

„Nichts ist gut in Afghanistan"

Was nach dem flüchtlingspolitischen Totalversagen jetzt dringend passieren muss

FIAM Info 19. August 2021 zum Download

Über Jahre hinweg haben sich die Bundesregierung und teilweise auch Landesregierungen geweigert, die hinreichend belegte menschenfeindliche Realität in Afghanistan zur Kenntnis und ernst zu nehmen. Noch Anfang August 2021 wollte der Bund mit einigen Landesregierungen Menschen in das lebensgefährliche Chaos in Afghanistan abschieben, während sie Ortskräfte weitgehend im Stich gelassen und Visa Anträge nachzugsberechtigter Familienangehöriger hier lebender Afghaninnen und Afghanen schleppend bis gar nicht bearbeitet haben.

Dieses flüchtlingspolitische Totalversagen macht uns fassungslos.
Aber nicht sprachlos.
Wir nennen die Maßnahmen, die jetzt im Bund sowie in Hessen und Rheinland Pfalz zeitnah um gesetzt werden müssten.

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