Tag der Menschenrechte
Diakonie setzt sich für Recht auf Gesundheit unabhängig vom Aufenthaltstitel ein
©Diakonie/Thomas Meyer08.12.2016 mww Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
"Gesundheit ist aber ein Menschenrecht. Nirgends im UN-Sozialpakt steht, dass
dieses Recht an Herkunft, sozialen oder aufenthaltsrechtlichen Status oder
andere Merkmale geknüpft ist", betont Lilie. Auch das deutsche Grundgesetz mit
seinem Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten
verpflichte Staat und Gesellschaft, einen ungehinderten Zugang zu einer
bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung sicherzustellen - auch für Menschen in
besonders prekären Lebenslagen. "Hier wird unser Staat seiner Pflicht nicht
gerecht. Gesundheitliche Nichtversorgung darf nicht zu einem Sanktionsmittel
eigener Art werden. Alle Menschen müssen sanktionslos von ihren grundlegenden
Rechten Gebrauch machen können. Das ist ein Ausweis von Humanität.
Aufenthaltsrechtliche Klärungen sind notwendig, sie dürfen aber nicht durch
körperliche Leiden erzwungen werden", bekräftigte Lilie. Hier sei die
Zivilgesellschaft gefragt, sich für diese gesundheitlich unversorgte Gruppe
anwaltschaftlich politisch und praktisch einzusetzen, um für alle Menschen das
Recht auf Gesundheit zu ermöglichen. Lilie dankte ausdrücklich allen Initiativen
von Ärzten, Krankenhäusern und auch Kommunen, die sich hier vor Ort
stillschweigend und engagiert für das humane Gesicht unserer Gesellschaft
einsetzen.
Die Diakonie Deutschland engagiert sich in der Bundesarbeitsgruppe
Gesundheit/Illegalität. In diesem Netzwerk arbeiten Sachverständige aus der
Wissenschaft, der medizinischen Praxis, aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und
verschiedenen nichtstaatlichen Organisationen.
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