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Asylverfahren

Fehlerträchtige Entscheidungshektik beeinträchtigt Asylverfahren

pixabay/374246

Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen, Richter- und Anwaltsvereinigungen fordern faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland

Berlin, 30. November 2016 Ein Zusammenschluss von zwölf Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen hat heute in Berlin die Studie "Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland" veröffentlicht. Das Bündnis begrüßt eine zügige Bearbeitung der Asylanträge. Qualität müsse dabei jedoch vor Schnelligkeit gehen. Das Bündnis fordert in dem vorgelegten Memorandum eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität bei Asylentscheidungen: Personenidentität von Anhörern und Entscheidern, sorgfältige Anhörungen mit genauer Sachverhaltsaufklärung, ausreichende Schulungen von neu eingestellten Dolmetschern und Mitarbeitenden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie den massiven Ausbau des Qualifizierungszentrums und einer strukturellen Qualitätssicherung, auch schon vor Ort in den Außenstellen des BAMF, mit dem Auftrag, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren.

Im Zentrum der Kritik stehen vor allem die oft mangelnde Aufklärung der
Fluchtgründe während der Anhörung, die inzwischen flächendeckend eingeführte
Trennung von Anhörung und Entscheidung im Asylverfahren und die zu geringen
Standards bei der Einstellung und Schulung von neuen Anhörern und Dolmetschern.
Darüber hinaus gibt der fehlende Zugang von Informationen für die Asylsuchenden
zu Beginn des Verfahrens, die es ihnen ermöglichen, ihre Rechte und Pflichten
wahrzunehmen, Grund zur Besorgnis.
Die Vorgabe der Bundesregierung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), bis zum Wahljahr 2017 mehr als eine halbe Million anhängiger Asylanträge
abzuarbeiten, habe zu einer fehlerträchtigen Entscheidungshektik geführt,
kritisiert das Bündnis. Die Entscheidungen des Bundesinnenministeriums - wie der
Wegfall des schriftlichen Verfahrens oder die Wiederaufnahme der Dublin-
Prüfungen für Syrer, aber auch der Verzicht auf eine Altfallregelung - hätten
bestehende Defizite weiter verschärft.

Bis das Bundesamt eine nennenswerte Qualitätskontrolle etabliert habe, seien die
Betroffenen derzeit allein auf die Verwaltungsgerichte als Korrekturinstanz
angewiesen, die derzeit im Akkord fehlerhafte Entscheidungen aufheben müssten.
Ein Widerspruchsverfahren sei im deutschen Asylrecht nicht vorgesehen. Die
Verwaltungsgerichte wurden jedoch im Gegensatz zum Bundesamt nicht gleichermaßen
aufgestockt, so dass es zu weiteren Verfahrensverzögerungen kommen werde.
Ebenso sind auch die Kapazitäten von Rechtsanwälten im Asylrecht und von
Asylverfahrensberatern nahezu ausgeschöpft, eine flächendeckende unabhängige
Rechtsberatung Asylsuchender vor allem in ländlichen Gebieten könne nicht
gewährleistet werden, sodass nicht alle Betroffenen Rechtsmittel erfolgreich
durchsetzen können.
Beispielfälle

Fall 1: Eine syrische Familie nimmt eine verfolgte Christin auf. Sie wird
erschossen, der Familie wird gedroht. Der fluchtauslösende Sachverhalt wird in
drei Zeilen notiert, aber durch keinerlei Nachfragen weiter aufgeklärt.
Stattdessen folgt abrupt die Frage, was die Antragstellerin bei einer Rückkehr
erwarte. Die Anhörung dauert insgesamt nur 25 Minuten, zuerkannt wird in dem
Fall nur subsidiärer Schutz - zu Unrecht.

Laut Rechtsanwalt Marx ist dies eine Folge der Einführung gesonderter
Anhörungszentren, in denen unter hohem zeitlichen Druck Anhörungen durchgeführt
werden. Wenn unzureichend protokolliert wird und Fluchtgründe nicht ermittelt
werden, führt dies zwangsläufig zu Fehlentscheidungen.

Folgenreich ist die Trennung von Anhörer und Entscheider, wie im Fall 2.

Fall 2: Eine afghanische Hebamme, die der Minderheit der Hazara angehört, wird
zu einer Geburt gerufen. Trotz ihrer dringenden Empfehlungen weigert sich die
Familie (Angehörige der paschtunischen Mehrheit) ein Krankenhaus aufzusuchen.
Das Baby wird tot geboren. Der Vater ist ein lokaler Taliban. Die Frau, weil sie
Schiitin ist, wird für den Tod verantwortlich gemacht und flieht nach
Deutschland. Ihre Anhörung verlief korrekt und ist umfassend protokolliert, der
Fall wird allerdings durch eine andere Person entschieden. Die Einführung von
Entscheidungszentren und die systematische Trennung von anhörender und
entscheidender Person ist eine Ursache für Fehlentscheidungen: Der Asylantrag
wurde abgelehnt, ein politischer Zusammenhang bestritten. Aus einer Hazara -
richtig im Anhörungsprotokoll vermerkt - wurde außerdem eine Tadschikin.
Zitate aus den Verbänden:
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Wir wissen, dass sich das Bundesamt in einer historisch bisher einmaligen
Situation befindet und sehen mit großer Anerkennung die Leistung, diese
Herausforderung zu meistern. Im Interesse der Schutzsuchenden haben wir stets
eine zügige Bearbeitung von Asylverfahren gefordert, allerdings nicht auf Kosten
der Qualität, wie es jetzt zum Teil der Fall ist. Wir brauchen Asylverfahren,
in denen die Fluchtgründe mit Sorgfalt gewürdigt werden. Langwierige
Klageverfahren sind dem Ankommen in Deutschland abträglich."
Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL:

"Der schutzsuchende Mensch und seine persönlichen Fluchtgründe müssen in den
Asylverfahren im Mittelpunkt stehen. Es geht um Menschenleben, die auf dem Spiel
stehen. Fehlerhafte Entscheidungen überlasten die Gerichte und stürzen die
Betroffenen in Unsicherheit. Das BAMF knabbert an den Fehlern aus der
Vergangenheit. Es muss sichergestellt sein, dass sie sich nicht verstetigen. PRO
ASYL begrüßt, dass das BAMF mit uns im konstruktiven Dialog ist."
Die Studie wird herausgegeben von:
Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft
Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, Arbeitsgemeinschaft
Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutscher Caritasverband, Deutscher
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Neue Richtervereinigung,
Jesuiten-Flüchtlingsdienst, PRO ASYL, Republikanischer Anwältinnen- und
Anwälteverein und der Bundesrechtsberaterkonferenz

Das Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland finden Sie
unter www.diakonie.de/entscheidungshektik-beeintraechtigt-asylverfahren-17363

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