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Pressemitteilung

Spitzentreffen zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche trafen sich in Nürnberg zu einem Spitzengespräch mit dem Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank-J. Weise. Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, und der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg) nahmen an dem Gespräch teil.

Das Bundesamt informierte die beiden Kirchenvertreter darüber, welche Maßnahmen derzeit zur Beschleunigung von Asylverfahren entwickelt und umgesetzt werden. Die Teilnehmer waren sich einig, dass jeder Asylantrag – auch im Interesse der betroffenen Menschen – möglichst zügig bearbeitet werden muss. Die Vertreter der beiden großen Kirchen betonten, dass die Beschleunigung von Asylverfahren nicht mit rechtsstaatlichen Einbußen einhergehen dürfe. „Jeder Asylsuchende hat Anspruch auf ein individuelles, faires und unvoreingenommenes Verfahren“, hob Erzbischof Heße hervor. Auch müsse sichergestellt werden, dass die nunmehr für bestimmte Personengruppen vorgesehenen beschleunigten Verfahren nicht auf besonders schutzbedürftige Asylsuchende angewandt werden. Für den Ratsvorsitzenden der EKD muss bei allen nachvollziehbaren Anstrengungen um praktikable Regelungen ein Kriterium weiter im Mittelpunkt stehen: „Die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge – wie etwa allein reisende Frauen, unbegleitete Minderjährige oder traumatisierte Personen – müssen in jedem Fall beachtet werden“, so Landesbischof Bedford-Strohm.
 
„Die Kirchen setzen sich außerdem gerade bei den beschleunigten Verfahren für eine Rechtsberatung ein“, ergänzte Erzbischof Heße. Das erhöhe die Chancen, dass Schutzbedürftige als solche erkannt werden, enorm. Letztlich sei das auch ein Beitrag zur Effektivität der Verfahren. Der Leiter des Bundesamtes erklärte, dass die faire individuelle Prüfung in der Praxis des Bundesamtes sichergestellt werde. Auch besonders Schutzbedürftige hätten einen Anspruch auf ein schnelles Verfahren.
 
Im Fokus des Gesprächs standen auch konkrete Auswirkungen der jüngsten Asylrechtsänderungen. „Die Einschränkung des Familiennachzugs für syrische Flüchtlinge war ein Schritt in die falsche Richtung. Ich bekomme selbst immer wieder Briefe mit Hilferufen zugeschickt. Viele Syrer hier in Deutschland machen sich große Sorgen um ihre Angehörigen zuhause, die jeden Tag Angst um Leib und Leben haben müssen.“ Große Bedeutung komme nun der beschlossenen Prüfung von Härtefällen zu, sagte der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm. „Familiennachzug nicht zuzulassen, steht im krassen Widerspruch zu unserem gemeinsamen Bemühen um Integration.“ Zugleich wiederholten die beiden Kirchenvertreter ihre Kritik an der im Asylpaket II enthaltenen Einschränkung von Abschiebungshindernissen im Krankheitsfall. Erzbischof Heße stellte fest: „Bei der Umsetzung der neuen Regelung muss gewährleistet sein, dass den betroffenen Personen der Zugang zu einer adäquaten medizinischen Versorgung in ihrem Heimatland tatsächlich offensteht.“ Der Leiter des Bundesamtes betonte, dass das Bundesamt niemand sehenden Auges einer lebensbedrohlichen Gesundheitsverschlechterung aussetzen werde.
 
Die im Februar 2015 getroffene Vereinbarung zum Kirchenasyl wurde sowohl seitens des Bundesamts als auch der Kirchen positiv bewertet. Das Verfahren soll fortgesetzt werden. Demnach ist es Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften auch weiterhin möglich, im Rahmen des vereinbarten Verfahrens möglichst im Vorfeld von Kirchenasyl Einzelfälle, in denen besondere humanitäre Härten gesehen werden, zur erneuten Überprüfung vorzutragen. „Die zwischen dem Bundesamt und den Kirchen vereinbarten Kommunikationsstrukturen haben sich bewährt“, unterstrichen der Ratsvorsitzende und Erzbischof Heße.

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