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Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Ein Jahr Politik der Abschreckung und Abschottung

Bestgreenscreen/IstockDie Bunderegierung setzt auf Abschreckung und Abschottung, auch Eltern minderjähriger Kinder oder Menschen, die einer Ausbildung oder Beschäftigung nachgehen, leben in Deutschland nur mit einer Duldung.

Vor einem Jahr trat das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in Kraft, das zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende beinhaltet. Begründet wurde das Gesetz mit einem sogenannten Vollzugsdefizit, nach dem zu wenige abgelehnte Asylsuchende freiwillig ausreisen oder abgeschoben werden. Die Diakonie Deutschland kritisiert den Abschiebedruck und die Verschlechterung der ohnehin prekären Lage Schutzsuchender durch das Gesetz.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Es wird bereits vom Zeitpunkt der Ankunft ein Abschiebedruck auf Geflüchtete ausgeübt. Das Gesetz zielt auf Abschreckung und Abschottung, ein echtes 'Vollzugsdefizit' liegt nicht vor. Die Wahrheit ist wie immer viel differenzierter: die Mehrheit der abgelehnten Asylsuchenden reist tatsächlich aus oder lebt aus politisch geduldeten Gründen in Deutschland. Eltern minderjähriger Kinder oder Menschen, die hier einer Ausbildung oder Beschäftigung nachgehen, leben mit einer Duldung in Deutschland.

Sie gelten aber laut Statistik als ausreisepflichtig. Die Verschärfungen, die im Gesetz vorgesehen sind, verfehlen ihr Ziel und sollten daher zurückgenommen werden. Kein Asylsuchender sollte länger als drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen leben, auch sind Kürzungen der Sozialleistungen unter das Existenzminimum nicht hinnehmbar. Vielmehr muss ein sinnvoller Fokus auf einer menschenrechtsorientierten Aufnahme und einer echten sozialen Integration
liegen.

Das 'Geordnete-Rückkehr-Gesetz' ist und bleibt überflüssig. Es verschlechtert die ohnehin prekäre Lage Schutzsuchender in Deutschland enorm. Auch trägt das Gesetz offensichtlich eben nicht dazu bei, dass - wie vom Gesetzgeber beabsichtigt - mehr Abschiebungen durchgeführt werden. Der aktuell ausgeübte Druck führt nur zu fehlender Mitmenschlichkeit."

Hintergrund
Asylsuchende sind nach dem Gesetz verpflichtet, länger und bis zu 18 Monate in Erstaufnahmereinrichtungen zu leben, Sozialleistungen für Asylantragstellende wurden gekürzt, der Katalog der Gründe für eine Inhaftnahme Ausreisepflichtiger wurde ausgeweitet und erlaubt es, praktisch jede Person ohne Pass zum Zwecke der Abschiebung zu inhaftieren - auch in Strafgefängnissen. Erhebungen der Bundesregierung zeigen, dass es trotz Abschiebedruck durch das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" mehr freiwillige Ausreisen gibt als Abschiebungen, wie aus einer im Frühjahr veröffentlichten Regel-Anfrage der Fraktion Die Linke zu Abschiebungen und Ausreisen 2019 hervorgeht.

Weitere Informationen

Sieben Vorschläge der Diakonie Deutschland für eine zukunftsfähige Flüchtlingspolitik

Regel-Anfrage der Fraktion Die Linke


Diakonie Deutschland: Gemeinsam helfen

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