Beschluss der Synode
EKD zum Kirchenasyl: Humanitäre Härte im Einzelfall prüfen
EKHN14.11.2018 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Dazu gehört insbesondere, dass seitens des BAMF der direkte Kontakt zu den kirchlichen Ansprechpartnern wieder gesucht wird, die Dossiers nicht allein formal, sondern unter dem Gesichtspunkt der geschilderten besonderen humanitären Härte im Einzelfall beurteilt werden sowie angemessene Fristen für die Begründung der besonderen humanitären Härte im Einzelfall eingeräumt werden.
Verlängerung der Überstellungfrist ist rechtswidrig
Darüber hinaus soll gegenüber den zuständigen Stellen deutlich darauf hingewiesen werden, dass die EKD die Verlängerung der Überstellungsfrist für Schutzsuchende im Kirchenasyl, deren Aufenthaltsort bekannt ist, auf 18 Monate für rechtswidrig hält.
Über die Synode der EKD
Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagt vom 11. bis 14. November in Würzburg. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 12. Synode aus 120 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien.
Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Irmgard Schwaetzer. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Vorsitzender des Rates der EKD ist Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 21,5 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der 13.900 Kirchengemeinden.
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