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Beruf und Familie

Familienfreundliches Arbeitsklima bei der EKHN

istockphoto MlennyMutter und Tochter am ArbeitsplatzFamilienfreundlicher Arbeitsplatz: Bei Betreuungsengpässen dürfen Mitarbeitende der Kirchenverwaltung ihre Kinder mit an den Arbeitsplatz bringen.

Viele Berufstätige übernehmen Familienverantwortung: Männer beteiligen sich zunehmend an der Kindererziehung, Angehörige werden von Familienmitgliedern versorgt oder gepflegt. Die Arbeitgeber registrieren verstärkt, dass sie beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefordert sind. Davon profitieren beide Seiten. Die EKHN reagiert mit familienfreundlichen Angeboten für ihre Beschäftigten.

Neben den staatlichen Regelungen wie zum Beispiel das Elterngeld oder das Pflegezeitgesetz bietet die EKHN als Arbeitgeberin ihren Beschäftigten einige besondere Angebote. Die Leitung der Kirchenverwaltung der EKHN setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Erfüllung der Aufgaben in Pflege oder Erziehung für eine begrenzte Zeit aus dem Berufsleben ausscheiden oder Arbeitszeit reduzieren, einen guten, gelungenen Wiedereinstieg erleben.

Hilfe für Familien

Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDO) erlaubt eine tageweise Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts aus wichtigen persönlichen Gründen zum Beispiel bei schwerer Erkrankung von Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, im eigenen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Aber auch finanziell gibt es Unterstützung für Familien: Seit 2005 gibt es das Familienbudget, aus dem Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten und zu Aufwendungen für die Pflege von Familienangehörigen gezahlt werden.

Spieleschrank am Arbeitsplatz

2015 wurde die Kirchenverwaltung mit Sitz in Darmstadt mit dem Zertifikat zum Audit „berufundfamilie“ ausgezeichnet. Die Kirchenverwaltung hatte erfolgreich das etwa dreimonatige Audit-Verfahren durchlaufen, das der nachhaltigen Verbesserung einer familienbewussten Personalpolitik dient. Die rund 300 Beschäftigten "am Paulusplatz" profitieren von Gleitzeitregelungen, Unterstützung bei der Suche nach Krippen- und Kindertagesstättenplätzen oder auch von der Möglichkeit, bei Engpässen Kinder mal mit an den Arbeitsplatz bringen zu dürfen. Zur Beschäftigung der Kinder wurde ein „Spieleschrank“ angeschafft, der Spielmaterialien für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren enthält.

Beratung für kirchliche Einrichtungen

Organisiert hat das der Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN. Das aus vier Mitarbeiterinnen bestehende Team sorgt sich unter anderem für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mitarbeiter*innen der Kirchenverwaltung erhalten persönliche Beratung. Gerne nehmen die Mitarbeiterinnen des Stabsbereiches auch Einladungen von Kirchenvorständen, Dekanatssynodalvorständen, Dekanatsfrauenausschüssen, Mitarbeitendenvertretungen und kirchlicher Einrichtungen an, um über Themen wie familienfreundliche Arbeitsplätze, Gesundheit im Beruf, Rente und Altersarmut und geschlechtergerechte Stellenbesetzung zu referieren.

Weitere Informationen gibt es auf der Website  www.chancengleichheit-ekhn.de

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