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Frühjahrssynode 2015

Flüchtlinge neu auf Tagesordnung, Medien im Blick, Diakoniestationen in Not

Esther StoschDie Synode tagt im Dominikanerkloster in Frankfurt.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat ihre Beratungen aufgenommen und tagt noch bis Samstag. Donnerstag stehen unter anderem die Medien und Diakoniestationen auf der Tagesordnung. Neu aufgenommen wurde das Thema Flüchtlinge.

Darmstadt, 23. April 2015. Am Donnerstagmorgen hat die Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit einem Gottesdienst begonnen. Noch bis Samstag beraten die 151 Synodalen unter der Leitung von Präses Dr. Ulrich Oelschläger im Frankfurter Dominikanerkloster über mehr als 20 Tagesordnungspunkte. Neu aufgenommen werden soll nach der jüngsten Schiffskatastrophe im Mittelmeer mit über 800 Toten auch das Thema Flüchtlinge, wie Oelschläger mitteilte. Das „Kirchenparlament“ wird darüber voraussichtlich am Donnerstagnachmittag debattieren.

Medien im Blick

Zunächst wird sich Kirchenpräsident Volker Jung am Donnerstagvormittag ab 11 Uhr in seinem traditionellen Bericht zur Lage in Kirche und Gesellschaft besonders mit der Entwicklung und der Bedeutung der modernen Medien auseinandersetzen. Er wird dabei unter anderem darstellen, dass sich das Christentum von Beginn an als Medienreligion versteht und die Reformation durch den im 16. Jahrhundert revolutionären Buchdruck selbst zu einem Medienereignis wurde. Die Kirche muss sich nach Jung deshalb auch heute deutlicher in Zeitung, Radio, Fernsehen und Internet zu Wort melden aber auch dabei helfen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu mehr „Medienkompetenz“ zu verhelfen. Geschähe dies nicht, stünde die Kirche in der Gefahr, vor allem für viele jüngere Menschen nicht mehr „Teil ihrer Wirklichkeit“ zu sein.

Pröpstin zur Wiederwahl

Zur Wiederwahl steht daneben am Donnerstag um 15 Uhr auch die Pröpstin für Starkenburg, Karin Held. Die Leitende Geistliche hatte am 1. September 1998 ihre erste Amtsperiode angetreten und war 2003 sowie 2009 von der Synode bestätigt worden. Die südhessische Region Starkenburg umfasst den Odenwald, die Bergstraße und das Ried. Zur Propstei gehören knapp 320.000 Evangelische in 157 Kirchengemeinden. Dienstsitz ist Darmstadt.

Diakoniestationen in Not

Auf der Tagesordnung steht auch die Situation der 46 Diakonie- und Sozialstationen der hessen-nassauischen Kirche. Die Hilfseinrichtungen leiden stark unter dem Finanzdruck im Gesundheitswesen. Die EKHN will deshalb allen betroffenen Stationen verstärkte Beratung anbieten und ihnen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit eröffnen, sich einer neuen kirchlichen Trägergesellschaft anzuschließen. Dazu muss der Weg zunächst durch eine Änderung der Haushaltsordnung frei gemacht werden, die für den späten Donnerstagnachmittag angekündigt ist.

Quote in Diskussion

Daneben steht am Donnerstag auch die Einführung einer Quotenregelung für kirchliche Gremien zur Diskussion. Am Freitag setzt die Synode dann ihre Beratungen unter anderem mit der Debatte über eine Neuordnung der sechs Propsteibereiche und dem Thema kirchliche Schulen fort.

Hintergrund: Synode

Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ“ der hessen-nassauischen Kirche. Sie erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Als das maßgebende Organ geistlicher und rechtlicher Leitung trifft sie auch wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Entscheidungen vor. Geleitet wird die mit einem Parlament vergleichbare Institution vom Kirchensynodalvorstand mit Präses Dr. Ulrich Oelschläger (Worms) an der Spitze. Seine Stellvertreterin ist Dr. Susanne Bei der Wieden (Frankfurt). Die Synode besteht derzeit aus 151 Frauen und Männern, 138 werden von den Dekanatssynoden der EKHN gewählt. Jeweils ein Sitz hat die Reformierte Stadtsynode aus Frankfurt und der Reformierte Konvent der EKHN. Zwei Delegierte vertreten die Theologischen Fakultäten in Frankfurt und Mainz. Weitere zehn Mitglieder werden aufgrund ihres besonderen Sachverstands von der Kirchenleitung berufen. Gemäß Kirchenordnung sollen mindestens zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel sind Pfarrerinnen und Pfarrer. 

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