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Kampagne

Arztbesuch ohne Angst vor Abschiebung: #GleichBeHandeln übergibt Unterschriften

Gleichbehandeln

Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, haben bei gesundheitlichen Problemen keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, ohne dadurch ihre Abschiebung befürchten zu müssen. „Das muss sich ändern!“, fordern 80 zivilgesellschaftliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände sowie über 26.400 Unterzeichner*innen der Petition #GleichBeHandeln. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, übergaben Vertreter*innen der Kampagne am 6. April die Unterschriften an Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

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„Krank sein zu müssen, Schmerzen zu haben, sich um das Wohl eines ungeborenen Kindes zu sorgen und nicht das tun zu können, was selbstverständlich sein sollte - zu einem Arzt oder einer Ärztin zu gehen, sich untersuchen zu lassen und bei Bedarf die erforderliche medizinische Behandlung zu erhalten: Das ist die schlimme Wirklichkeit für hunderttausende Menschen, die in Deutschland leben“, sagt Torsten Jäger vom Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz.

Denn nach § 87 des Aufenthaltsgesetzes sind Sozialbehörden dazu verpflichtet, die Daten von Personen mit ungesichertem Aufenthalt an die zuständige Ausländerbehörde zu übermitteln, wenn sie einen Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung stellen. Damit droht den Betroffenen die Abschiebung.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung sich darauf verständigt, die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere so zu überarbeiten, dass Kranke nicht davon abgehalten werden, sich behandeln zu lassen. Die zentrale Forderung der Kampagne #GleichBeHandeln ist es deshalb, § 87 des Aufenthaltsgesetzes zu ändern und Sozialbehörden im medizinischen Bedarfsfall von der Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörden zu befreien. Damit wäre gewährleistet, dass Menschen Gesundheitsdienste unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ohne Angst vor der Abschiebung in Anspruch nehmen können.

„Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber den §87 AufenthG schon einmal geändert und seinerzeit die Bildungs- und Erziehungseinrichtungen von der Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörden befreit. Ziel war es, dass auch Kinder ohne gesicherten Aufenthalt ihr Menschenrecht auf Bildung in Anspruch nehmen können, ohne dadurch eine Abschiebung befürchten zu müssen“, erklärt Torsten Jäger. „Das Menschenrecht auf Zugang zu medizinischer Versorgung ist ein ebenso hohes Gut und rechtfertigt und verlangt deshalb eine erneute Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Wir nehmen die Regierungsfraktionen beim Wort und fordern und erwarten eine zeitnahe Umsetzung der diesbezüglichen Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag“ 

Zur Kampagne gehören unter anderem der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz, die Diakonie Deutschland, Ärzte der Welt, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl, Amnesty International, das Katholische Forum Leben in der Illegalität und diverse Medinetze und Medibüros.

Informationen zu § 87 AufenthG und zur Kampagne #GleichBeHandeln

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