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Pflege

Gröhe: Gesetz zu neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff im Sommer

Gerd Altmann/pixelioKeine Angst vor dem Altersheim: In evangelischen Einrichtungen gelten christliche Leitlinien.

Bislang gibt es drei Pflegestufen. Bis 2017 sollen es fünf werden, um die Einstufung von Patienten individueller zu gestalten.

Das geplante Gesetz zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll im Sommer eingeführt werden. „Die Ergebnisse der Erprobung zeigen: Das neue Begutachtungsverfahren funktioniert“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Dienstag in Berlin. „Gleichzeitig geben sie wertvolle Hinweise, wo noch Feinschliff nötig ist.“ Pflegeverbände warten seit Jahren auf diese Reform, weil die bestehenden Einstufungen zur Pflegebedürftigkeit Menschen mit Demenz nicht richtig erfassen.

Als wichtige Vorarbeit für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wurden laut Gröhe im vergangenen Frühjahr zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Deren vorläufige Resultate lägen nun vor. „Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit die verbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt“, sagte der Minister.

„Für die Umstellung auf die neue Pflegeeinstufung wird man in der Praxis ein Jahr benötigen, so dass eine flächendeckende Anwendung im Jahr 2017 erfolgen kann“, sagte Gröhe der „Saarbrücker Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Die bisherigen drei Pflegestufen sollen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden, um dem individuellen Bedarf besser zu entsprechen. Dabei soll auch die Rehabilitation stärker in den Mittelpunkt rücken. Von den mehr als eine Million Begutachtungen im Jahr werde bisher durch den Medizinischen Dienst nur in 5.000 Fällen eine Empfehlung zur Rehabilitation abgegeben.

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