Diakonie Deutschland
Grundrechte und Gesundheitsversorgung von Schutzsuchenden nicht weiter einschränken
Istock/FatCamera17.01.2024 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
„Dass insbesondere Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegeverantwortung, die nicht voll erwerbstätig sein können, faktisch von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, schadet sowohl unserem Sozialstaat als auch unserer Demokratie“, sagt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide.
Ebenso kritisiert die Diakonie Deutschland die massive Ausweitung der Befugnisse bei der Ingewahrsamnahme und Durchsuchung von Wohnungen ausreisepflichtiger Personen. „Wenn in den frühen Morgenstunden in die Wohnungen völlig unbeteiligter Familien mit Kindern eingedrungen wird, kann das traumatisierende Folgen haben.“ Einzig zu begrüßen sei die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflichtverteidigung in der Abschiebungshaft - eine langjährige Forderung der Diakonie und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Schutzsuchende Menschen sollen nach den Plänen der Bundesregierung zudem deutlich länger nur einen Anspruch auf eingeschränkte Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Maria Loheide: „Die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes von 18 auf 36 Monate bedeutet, dass Menschen, die hier in Deutschland leben, noch länger unzureichend medizinisch versorgt werden. Das ist gefährlich für chronisch und psychisch kranke Menschen.
Zudem ist eine Ausweitung der bestehenden Restriktionen auch ökonomisch nicht sinnvoll, da die Menschen mit ihren medizinischen Problemen in Notaufnahmen und Krankenhäusern landen, was teurer ist als eine frühzeitige ambulante Versorgung. Statt die Debatte mit populistischer Stimmungsmache aufzuheizen, appelliere ich an alle Politiker und Politikerinnen, zu einer sachlichen Debatte über Zuwanderung und Flucht zurückzukehren.“
Mit dem vorliegenden Faktenpapier wendet sich die Diakonie Deutschland gegen die geplante Ausweitung des Bezugszeitraums von eingeschränkten Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 auf 36 Monate, die im Rahmen des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 18. Januar 2024 vom Bundestag beschlossen werden soll.
Die in der politischen Debatte angeführten Argumente für eine zeitliche Ausweitung der bestehenden Einschränkungen entbehren jeder empirischen Grundlage: ein eingeschränkter Zugang zur Gesundheitsversorgung hat negative Effekte auf den Gesundheitszustand von Asylsuchenden und ist ökonomisch sinnlos. Zugleich wirkt er, anders als in der aktuellen politischen und medialen Debatte oft suggeriert, Zuwanderungsbewegungen nach Deutschland nicht entgegen.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken