BAG
„Hausdurchsuchungen wegen Kirchenasyl überschreiten rote Linie“
BAG Asyl in der Kirche04.02.2019 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
BAG Asyl in der KircheDie Gemeinden hatten im letzten Jahr Flüchtlingen aus dem Bürgerkriegsland Sudan Kirchenasyl gewährt. Sie sollten im Rahmen der Dublin III Verordnung nach Italien überstellt werden. Der zuständige Landrat war mit dem Versuch, eines der Kirchenasyle polizeilich räumen zu lassen, gescheitert.
Daraufhin hatte er gegen Gemeinde und Flüchtlinge Strafanzeige erstattet, der Vorwurf gegen die Kirchengemeinden lautete „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“. In den jetzt laufenden Ermittlungsverfahren hatten Staatsanwaltschaft und Kirche Kooperation vereinbart. Am 31. Januar durchsuchte die Polizei mit richterlichem Beschluss Dienst- und Privaträume der Pastorinnen und Pastoren.
„Ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn durch polizeiliche Durchsuchungen ist für uns nicht erkennbar. Stattdessen wird einmal mehr die Kriminalisierung von Kirchenasyl demonstriert. Dass offenbar diesmal auch Justizbehörden in Rheinland-Pfalz an einer Schraube der Symbolpolitik mitdrehen, erfüllt uns mit besonderer Sorge. Hier ist eine rote Linie überschritten“, so Jochims weiter.
Die BAG Asyl in der Kirche betont immer wieder: Kirchenasyl ist keine Straftat. In Einzelfällen wird aus dringenden humanitären Gründen versucht, mit den staatlichen Behörden zu einer Lösung zu kommen, die besondere Härten vermeidet. „Wir bitten dringend um eine Rückkehr zu einem konstruktiven und lösungsorientierten Vorgehen. Die Kriminalisierung von Gewissensentscheidungen ist ein falscher und destruktiver Weg“ warnt die BAG.
Die BAG erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit Kirchengemeinden, Pastorinnen und Pastoren, die mit der Gewährung von Kirchenasylen drohende besondere Härten verhindern wollen und die Menschenrechte von Flüchtlingen schützen.
Dietlind Jochims Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.
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