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Ukraine

Integrationsministerkonferenz: Unterstützung und Solidarität mit Kriegsflüchtlingen bekräftigt

Im Mittelpunkt der zweitägigen 17. Integrationsministerkonferenz (IntMK) der Länder in Hamburg standen die aktuellen Herausforderungen durch das Fluchtgeschehen aus der Ukraine. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich die Länder für eine Unterstützung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aus.

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„Die Konferenz verurteilt den Angriffskrieg gegen die Ukraine aufs Schärfste und sichert den Menschen in der Ukraine sowie den Schutzsuchenden ihre volle Solidarität zu. Ausdruck dieser Solidarität ist die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine“, betonte die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Katharina Binz.

Appell: Angemessene Versorgung von Kriegsflüchtlingen sicherstellen

Mit ihrem einstimmigen Beschluss appellierte die IntMK zudem nachdrücklich, dass zur Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine auch der Anspruch auf eine angemessene Versorgung gehört (u. a. Berücksichtigung der Belange und Bedarfe besonders vulnerabler Gruppen oder psychosoziale Versorgung). In diesem Zusammenhang dankte die IntMK für den unermüdlichen Einsatz und die herausragenden Leistungen der Zivilgesellschaft bei der Versorgung und Aufnahme der schutzsuchenden Menschen.

Langfristige Beteiligung des Bundes an den Kosten gefordert

„Ein Thema der Konferenz war auch die Verstetigung der Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen. Ich freue mich, dass die Konferenz einstimmig gefordert hat, dass der Bund eine angemessene finanzielle Beteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten langfristig realisieren und ihre Verstetigung schnellstmöglich umsetzen soll. Für diesen Antrag haben wir uns besonders starkgemacht und eingesetzt“, so Integrationsministerin Binz.

Dabei begrüßten die Länder, dass sich der Bund im Koalitionsvertrag sowie in der jüngsten Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu seiner Mitverantwortung bei der Finanzierung der aus der Flüchtlingszuwanderung entstehenden Kosten bekannt hat.

Förderung der Sprachmittlung im Sozial- und Gesundheitsbereich

Die IntMK fasste eine Reihe von Beschlüssen für Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Integration. „Zu den entscheidenden Faktoren für die Integration und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehören allen voran sprachliche Verständigung und gelingende Kommunikation. Daher ist es notwendig, dass Personen, deren Deutschkenntnisse für eine sachgerechte Inanspruchnahme von Sozial- oder Gesundheitsleistungen noch nicht ausreichen, das Recht haben, bei der Beantragung und Ausführung dieser Leistungen barrierefrei mithilfe von Sprachmittelnden zu kommunizieren“, so Ministerin Binz. „Ich freue mich, dass der auch von Rheinland-Pfalz unterstützte Antrag zur Förderung der Sprachmittlung im Sozial- und Gesundheitsbereich einstimmig angenommen wurde. Darin wird der Bund aufgefordert, eine tragfähige Regelung zur Inanspruchnahme und Finanzierung der Sprachmittlung zu schaffen.“

Zugänge zu den Integrations- und Berufssprachkursen des Bundes erweitern

In einem weiteren Beschluss forderte die Konferenz den Bund dazu auf, die Zugänge zu den Integrations- und Berufssprachkursen des Bundes zu erweitern. Mit dem Votum der IntMK wurde der Ankündigung des Bundes, einheitliche und transparente Zugänge zu schaffen, Nachdruck verliehen. An dieser Initiative hat Rheinland-Pfalz maßgeblich mitgewirkt. „Notwendig ist, dass der Bund die Vorhaben im Bereich der Sprachbildung zügig voranbringt und seine Sprachkursangebote für alle Zugewanderten öffnet“, hob Binz hervor. Die Integrationsministerin fügte weiter an: „Für Rheinland-Pfalz ist eine frühzeitige Einbindung in den angekündigten Prozess der Öffnung wichtig. Denn nur dann können wir unsere Landeskurse ‚Sprachziel: Deutsch‘, die die bundesgeförderten Kurse ergänzen, an die neuen Strukturen des Bundes anpassen.“

Integrationsministerkonferenz unterstützt Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige

Die Integrationsministerkonferenz sprach sich zudem erneut für ein Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige aus. Damit wird eine langjährige Forderung von Rheinland-Pfalz unterstützt, die auch im rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag verankert ist. „Es ist wichtig, dass auch Drittstaatsangehörige am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben und mitentscheiden können, zumal sie von politischen Entscheidungen vor Ort genauso betroffen sind wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger“, betonte Ministerin Binz.

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Mainz, 28.04.2022

Hintergrundinformationen

Die Integrationsministerkonferenz (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Bundesländer auf dem Gebiet der Integration. Die Konferenz berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Mitglieder der IntMK sind die für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder.

Die Konferenz koordiniert seit 2007 die Integrationspolitik der Länder und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen. Am 15. und 16. März 2018 fand die 13. Integrationsministerkonferenz in Nürnberg statt. Der Vorsitz der Konferenz wechselt jeweils zum 1. Oktober des Jahres in alphabetischer Reihenfolge.

 

 

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