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Synode EKKW

Landessynode setzt sich für Abschiebestopp und Familiennachzug ein

medio.tv/Schauderna

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 29. November 2017 mit einer Entschließung an die Bundesregierung und die Landesregierungen in Hessen und Thüringen appelliert, den bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär Geschützte ab April 2018 wieder zu ermöglichen.

In der Entschließung zur „Integrationsaufgabe mit Geflüchteten“ wird betont, dass „die Sorge um zurückgelassene oder auf der Flucht getrennte Familienangehörige die Integration der hier angekommenen Menschen“ verhindere. Mit Hinweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz stellt, wird in der Entschließung deutlich formuliert: „Familien gehören zusammen und dürfen nicht über Jahre getrennt werden“.

Keine Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien

Weiterhin fordert die Landessynode die Bundesregierung und die Landesregierungen in ihrer Entschließung auf, „angesichts der anhaltend gefährlichen Situation in Afghanistan und Syrien bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen und Abschiebungen nach Syrien weiterhin auszusetzen.“

Dank und Ermutigung

Allen, die sich für geflüchtete Menschen einsetzen, dankt die Landessynode in ihrer Entschließung ausdrücklich und ermutigt dazu, weiterhin für ein friedliches Miteinander aktiv zu sein.

Die Entschließung der Landessynode im Wortlaut:

«Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck dankt allen, die sich für die geflüchteten Menschen einsetzen. Sie ermutigt, weiterhin für ein friedliches Miteinander mit Offenheit und Respekt aktiv zu sein.

Angesichts der anhaltend gefährlichen Situation in Afghanistan und Syrien fordert die Landessynode die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen und Abschiebungen nach Syrien weiterhin auszusetzen.

Die Landessynode weiß sich dem Schutz von Familie in besonderer Weise verpflichtet. Die Sorge um zurückgelassene oder auf der Flucht getrennte Familienangehörige verhindert die Integration der hier angekommenen Menschen. Familien gehören zusammen und dürfen nicht über Jahre getrennt werden (vgl. Artikel 6 des Grundgesetzes zu Schutz von Ehe und Familie). Die Landessynode appelliert an die Bundesregierung und die Landesregierungen, den bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär Geschützte ab April 2018 wieder zu ermöglichen.» (30.11.2017)

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