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MAV-Vollversammlung

Mit Zuversicht in die Zukunft

Becker-von Wolff

Zur Vollversammlung der MAV sind 160 angestellte Dekanats-Mitarbeitende in das Bürgerhaus nach Merkenbach gekommen: Die MAV-Vorsitzende Beate Seelhof stellte das neue MAV-Team vor. Über die Veränderungen in der Kirche sprach Dekan Andree Best als Gast zu den Mitarbeitenden.

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Zu Beginn der Vollversammlung hat die MAV-Vorsitzende Beate Seelhof das neue MAV-Team vorgestellt und in ihrem Tätigkeitsbericht einen Blick auf das zurückliegende MAV-Jahr geworfen. In der konstituierenden Sitzung am 29. Februar 2024 sind Beate Seelhof als 1. Vorsitzende und Cornelia Weber-Seibel als stellvertretende Vorsitzende wiedergewählt worden, Carmen Reus ist als Schriftführerin im Amt bestätigt worden.

Zur neuen MAV an der Dill gehören desweiteren Anette Gisse (erkrankt, vertreten durch Günter Emde), Andrea Hölzel, Christiane Krenzer, Angelina Reif, Jessika Schmidt und Jakob Wegner an. Die Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitenden-Vertretung sind für vier Jahre gewählt worden. Zur MAV-Vollversammlung in Merkenbach konnten leider drei der insgesamt neun MAV-Mitglieder nicht teilnehmen.

Mit mehr Zuversicht in die Zukunft

In seinem Gastvortrag hat Dekan Andree Best für mehr Zuversicht geworben: "Uns geht es noch verhältnismäßig gut. Wir können mit Zuversicht weiter unseren Glauben leben - als Christen und Arbeitnehmende in dieser Kirche", so der Dekan. Best hat den angestellten Mitarbeitenden in den Kitas, Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen den Transformationsprozess „ekhn 2030“ erläutert.

Der Reformprozess sei nötig, weil die Zahl der Kirchenmitglieder kontinuierlich abnehme - und das schon seit den 1960er Jahren, wie Dekan Andree Best an einem Diagramm eindrücklich zeigte. Zudem sorge der fehlende Pfarrer-Nachwuchs für viele Vakanzen. „Wir werden weniger – auch personell und finanziell“, sagte Andre Best, „daher ist EKHN2030 auch ein Sparprogramm.“ Es gelte die weniger werdenden Ressourcen neu und anders zu verteilen, damit die kirchliche Arbeit in Zukunft gut weitergehen wird.

Weniger Gemeindeglieder bedeute auch weniger Versammlungsfläche. Derzeit werden alle kirchlichen Gebäude und Gemeindehäuser kategoriesiert: Künftig sollen nur noch 'A-Gebäude' Zuwendungen aus dem Topf der Kirchensteuer-Einnahmen erhalten, 'B-Gebäude' werden künftig nur in 'Dach und Fach' mitfinanziert und 'C-Gebäude' sollen gar keine Zuwendungen mehr aus dem Topf der Solidargemeinschaft erhalten. Diese Gebäude müssen dann anders finanziert werden. „Es ist falsch zu sagen, sie müssen verkauft werden“, stellt Dekan Andree Best klar, denn die Gebäudefrage sei eingebettet in den Prozess der Neuausrichtung der Kirchengemeinden in den fünf neuen Nachbarschaftsräumen. Dort werden zukünftig Pfarrer, Kirchenmusiker und Gemeindepädagogen als "Verkündigungsteams" tätig sein. Von den Umstruktierungen können unter Umständen Hausmeister, Küster und nebenberufliche Organisten betroffen sein. Ihnen bot der Dekan Hilfe an: "Wenden Sie sich bitte an mich oder an die MAV, damit wir Ihre Fragen rechtzeitig klären können". Betriebsbedingte Kündigungen schloss der Dekan zum jetzigen Zeitpunkt aber aus.

Neues Verfahren beim Familienbudget

Viele Fragen gab es seitens der Mitarbeitenden zum Familienbudget, die Carmen Reuss und Jessica Schmidt vom MAV-Team beantwortet haben. Sie erläuterten das Antragsverfahren und das sich anschließende Punkte-Verfahren mit einer Powerpoint-Präsentation.

Neu ist, dass der Antrag zum Herunterladen auf der Webseite der MAV zu finden ist und der ausgefüllte Antrag für das zurückliegende Jahr jeweils bis zum 31. Januar im Folgejahr mit entsprechenden kopierten Belegen (keine Originale!) beim MAV-Büro eingereicht werden muss.

Neu ist auch, dass nicht nur die Kinderbetreuung und die Pflege eines Angehörigen beim Familienbudget angerechnet werden: Es werden auch gezahlte Zuschüsse für die kostenpflichtige Ausbildung oder das Studium der Kinder berücksichtigt sowie Kosten für Gesundheitsfördernde Maßnahmen, Kosten für Sehhilfen oder Hörgerät und es gibt eine Bestattungsbeihilfe.

In besonderen persönlichen Notlagen kann jederzeit ein formloser Antrag auf Unterstützung aus dem Notfallfond an die MAV gestellt werden. Wie Carmen Reuss und Jessica Schmidt vom MAV-Team erklärten, steht diese finanzielle Hilfe allen Mitarbeitenden beziehungsweise deren Familien offen. Es reicht ein formloser Antrag, der beispielsweise nach einer plötzlichen schweren Erkrankung oder einer anderen persönlichen Notlagen eingereicht werden kann. Die Höhe der Erstattung ist eine Einzelfallentscheidung und wird durch die "AG Familienbudget" nach Bestandsaufnahme der bereits verausgabten Mittel getroffen. Eine kurze Schilderung der persönlichen Notlage und eventuelle Belege sind für die Einschätzung für die "AG Familienbudget" sehr hilfreich. 
 

» Mehr zum Familienbudget unter diesem Link:
https://mav-anderdill.ekhn.de/startseite/wissenswertes/familienbudget.html  

 

 

Hintergrund MAV an der Dill  

Die MAV ist eine Personalvertretung (ähnlich einem Betriebs- oder Personalrat). Sie hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung der Dienstverhältnisse und an der Fürsorge für einzelne Mitarbeitende mitzuwirken. Die MAV an der Dill vertritt rund 950 Mitarbeitende im Evangelischen Dekanat an der Dill.

» Mehr zur MAV an der Dill

 

 

 

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