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Familien gehören zusammen

Synode der EKHN bekräftigt Haltung zu Familiennachzug

pixabay|jnyleeMutter mit zwei Kindern wollen eine Straße überqueren.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat die Forderung nach einem Familiennachzug auch für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz bekräftigt. Bereits im Frühjahr hatte die Synode die gegenwärtige Asylpraxis in Deutschland scharf kritisiert und von den politisch Verantwortlichen ein Umdenken gefordert.

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Für Familiennachzug: Hier fehlt die Mutter Für Familiennachzug: Auch Väter fehlen. Für Familiennachzug: Hier fehlen Mutter und Vater Für Familiennachzug: da fehlen Mutetr und Kind

 

Die Synode der EKHN hat am Freitag (1. Dezember) die Forderung nach einem Familiennachzug auch für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz bekräftigt. In dem mit einem Parlament vergleichbaren Kirchengremium wurde dabei auf die Resolution der Synode aus dem Mai verwiesen Im Frühjahr hatte die Synode bereits die gegenwärtige Asylpraxis in Deutschland scharf kritisiert und von den politisch Verantwortlichen ein Umdenken gefordert.

Mit „Sorge und Unverständnis“ hatten die 140 Delegierten die politischen Debatten über Flüchtlinge und das behördliche Handeln wahrgenommen. Zunehmend stünden Abschiebung und Rückkehr im Vordergrund. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen in der Bundes- und Landespolitik dazu auf, ihr Hauptaugenmerk wieder auf die dringend notwendige Integration neu Ankommender in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft zu legen“, hieß es in der Kundgebung.

Integration von Geflüchteten fördern

Dabei setzten sich die Synodalen in der Resolution mit dem Titel „Gegen Glaubensprüfungen durch den Staat und für eine Integration, die den Namen verdient“ auch für eine leichtere Zusammenführung von Familien Geflüchteter ein. Die gegenwärtig restriktiven Regelungen führten dazu, „dass zurück gebliebene Familienangehörige sich immer öfter sogar mit kleinen Kindern auf die lebensgefährlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer“ begeben müssten. Zudem erschwere die Beeinträchtigung von  Familienzusammenführungen die Integration. Das Zusammenleben mit ihren Familien müsse auch für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus gelten.

Schutz von Ehe und Familie Gültigkeit verschaffen

Am Freitag hat der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Horst Rühl, gefordert, dass „Flüchtlinge nicht über Jahre von ihren Angehörigen getrennt werden dürfen“. Dies aber sei „bittere Realität“. Durch restriktive gesetzliche Regelungen und lange Wartezeiten bei der Visumserteilung blieben Flüchtlingsfamilien oft über Jahre hinweg getrennt. Das verletzt nach Ansicht Rühls Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie und erschwere die Integration. Befürchtungen, dass der Familiennachzug die Gesellschaft überfordern könnte, widersprächen aktuelle wissenschaftliche Studien und auch Auskünfte der Bundesregierung selbst. Sie zeigten, dass der Familiennachzug zu Flüchtlingen nach Deutschland deutlich geringe Zahlen von Menschen betreffe als bisher angenommen.

Postkartenaktion mit Weihnachtsmotiven gestartet

Rühl verwies auch auf eine besondere Aktion von Kirche und Diakonie in der Adventszeit hin. Im Zentrum der Initiative mit dem Motto „Familien gehören zusammen!“ stehe eine Postkartenserie mit besonderen Weihnachtsmotiven. Sie zeigten traditionelle Krippenmotive, bei denen aber einzelne Figuren der „Heiligen Familie“ fehlen. Daneben finde sich ein erläuternder Text, der auf die dramatische Situation vieler Geflüchteter hinweist.

Not der Menschen in Blick nehmen

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung ergänzte, dass der Blick in die Krippe auf das Leben und die Botschaft von Jesus Christus verweise. In ihm zeige sich, dass Gott das Wohl und Heil aller Menschen wolle. Er sagte wörtlich: „Wenn wir auf Christus schauen, kann uns die Not der Menschen nicht egal sein, die auf der Flucht sind und Schutz suchen.“ Dies bringe die Postkartenaktion im Blick auf den Familiennachzug zum Ausdruck.

Zur Aktion

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