Gender-Gap
Unbefristete Niederlassung Geflüchteter: Frauen mit weniger Chancen
Marcin/Pixabay16.01.2023 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Seit 2016 müssen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge verschiedene Integrationsleistungen nachweisen, um aus der befristeten Aufenthalts- in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wechseln zu können. Analysen auf Basis der IAB-BAMF-SOEP Befragung von Geflüchteten aus dem Jahr 2020 zeigen, dass Frauen und vor allem Mütter seltener als Männer über die geforderte Sprachkompetenz in Deutsch verfügen. Auch werden sie seltener als Männer die geforderten Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen können.
Frauen sind deutlich seltener erwerbstätig als Männer. Das gilt insbesondere dann, wenn sie mit minderjährigen Kindern im Haushalt leben.Verheiratete Frauen können die geforderte Lebensunterhaltssicherung und ausreichenden Wohnraum gegebenenfalls dank ihres Ehepartners nachweisen, was jedoch ihre Abhängigkeit erhöhen kann.
Gut vier von zehn Frauen der potenziell von der rechtlichen Neuregelung Betroffenen sind nicht verheiratet und müssen Lebensunterhaltsicherung und Wohnraum demnach eigenständig nachweisen. Aber auch diese Frauen sind deutlich seltener erwerbstätig als geflüchtete Männer.
Insgesamt erfüllen Frauen, und hier insbesondere unverheiratete Frauen und Mütter, seltener die Voraussetzungen für die unbefristete Niederlassung. Sie haben daher bislang geringere Chancen auf diesen Aufenthaltstitel. Umso mehr sollten sie unterstützt werden – etwa beim Erwerb von Deutschkompetenz und bei ihrer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Auch über eine Härtefallregelung sollte diskutiert werden.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken