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„Sichere“ Herkunftsstaaten

Kurs-Nr.: , 25.06.2025, Gießen

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Infos

Termin 25. 06. 2025 18:00 – 20:00 Uhr

Ort Margarete-Bieber-Saal, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen

Kosten

Links Refugee Law Clinic Gießen

menschen-wie-wir Politik und Gesellschaft Flüchtlinge

Die Auswirkungen auf Minderheiten im Asylverfahren

Die Einstufung von Herkunftsstaaten als „sicher“ im Sinne des § 29a AsylG bzw. Art. 36 der EU-Asylverfahrensrichtlinie stellt eine erhebliche rechtliche Weichenstellung im Asylverfahren dar. Sie begründet eine gesetzliche Vermutung fehlender Verfolgung und führt zu einer Beweislastumkehr zulasten der Antragsteller*innen. Die Regelung begegnet insbesondere dort Kritik, wo sie in der Praxis nicht ausreichend zwischen der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat und der spezifischen Gefährdungslage bestimmter Gruppen – etwa ethnischer, religiöser oder sexueller Minderheiten – differenziert.

Gerade für Angehörige vulnerabler Gruppen können sich aus der Einstufung eines Herkunftsstaates als „sicher“ schwerwiegende Konsequenzen ergeben: Welche rechtlichen und praktischen Auswirkungen hat die Einstufung ffür Angehörige von Minderheiten? Inwiefern wird ihre spezifische Gefährdungslage im nationalen Asylverfahren berücksichtigt? Und wie verhalten sich diese Regelungen zu den völker- und unionsrechtlichen Schutzstandards?

Diese Fragen möchten wir gemeinsam diskutieren mit:

  • Sami Dzemailovski, Vorsitzender von Carmen e.V. – Internationaler Kultur- und Sportverein der Roma
  • Felix Schmidt, Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
  • Alexandra Obermüller, Refugee Law Clinic Gießen

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Studierende und Lehrende der Rechtswissenschaft sowie alle, die sich mit dem Asylrecht in Praxis oder Forschung befassen.

Details

Veranst. Refugee Law Clinic Gießen

Telefon

Telefax Langtitel

E-Mail Natalie.Maurer-2@recht.uni-giessen.de

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