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Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus +49 69 7947 99 6227

Kurs-Nr.: +49 69 7947 99 6227, 21.10.2021, Frankfurt

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Infos

Termin 21. 10. 2021 10:00 – 15:30 Uhr

Ort Zoom-Konferenz, Ederstraße 12, 60486 Frankfurt

Kosten

Links Anmeldung

Fortbildung Toleranz Flüchtlinge Qualifizierung

Einladung zur Online-Fortbildung im Rahmen der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“

Mit Referentin Kirsten Eichler (Projekt Q-GGUA Münster/Autorin der Arbeitshilfe „Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus)

 
Thema der Fortbildung:
Mit einem sog. „Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren“ prüft das BAMF das Fortbestehen eines bereits zuerkannten humanitären Schutzstatus (Widerruf) bzw. die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Zuerkennung (Rücknahme). Von solchen Verfahren können Anerkannte mit Asyl-, Flüchtlings und subsidiärem Schutzstatus sowie mit nationalem Abschiebungsverbot betroffen sein.

Die Gründe bzw. Anlässe für die Einleitung eines solchen Verfahrens können dabei sehr unterschiedlich sein. So sieht das Asylgesetz bspw. eine sog. „Regelüberprüfung“ innerhalb rein zeitlicher Fristen nach Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsschutzes vor. Auch aufgrund der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist in bestimmten Fällen ein vorgeschaltetes Prüfungsverfahren zum Widerruf obligatorisch.

Daneben können sog. „anlassbezogene Überprüfungen“ eingeleitet werden, insbesondere bei Eintritt der Volljährigkeit eines ehem. unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, aufgrund einer angenommenen Änderung der Sicherheitslage im Herkunftsland oder auch einer Reise in das Heimatland.
Erreichen Geflüchtete entsprechende Schreiben des BAMF, ist die Verunsicherung sowohl bei Betroffenen als auch bei Berater*innen und Ehrenamtlichen groß.
 
Vor diesem Hintergrund wird in der Fortbildung auf folgende Themen eingegangen:

  • rechtliche Grundlagen für ein Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren
  • verschiedene Phasen des Verfahrens
  • Mitwirkungspflichten
  • Auslösende Anlässe für die Verfahrenseinleitung
  • Asyl- und aufenthaltsrechtliche Folgen

Im Rahmen der Fortbildung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen aus ihrer Praxis einzubringen.
 
Kostenfrei, aber nicht umsonst – über Spenden freuen wir uns!

Da wir alle unsere Online-Fortbildungen derzeit kostenfrei anbieten, freuen wir uns über eine Spende zur Unterstützung des Fonds „Familienzusammenführung“ der Diakonie Hessen. Bitte überweisen Sie an:
Diakonie Hessen
Evangelische Bank eG. Kassel
IBAN: DE12 5206 0410 0004 0506 06
mit dem Betreff „Familienzusammenführung 11“, Name und Adresse
Sie erhalten eine Spendenquittung.
 

Zur Anmeldung
 
Bitte melden Sie sich 18.10.2021 – 12:00 Uhr nur online an
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail) korrekt eingeben!
 
Für Rückfragen zur Online-Fortbildung, wenden Sie sich bitte an Frau Damm unter der Tel. Nr. 069 7947-6227 oder per E-Mail an andrea.damm@diakonie-hessen.de
 
Am Mittwoch, den 20.10.2021 nachmittags erhalten Sie die Einwahldaten. Diese sind nur für Sie bestimmt, bitte nicht weitergeben!
 
Eine Teilnahmebestätigung kann in der Regel nicht ausgestellt werden.

Details

Veranst. Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind: Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e. V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.

Telefon +49 69 7947 6227

Telefax Langtitel +49 69 7947 99 6227

E-Mail andrea.damm@diakonie-hessen.de

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