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Evangelische Kirche in der Region stärken

Neue Regelungen für Arbeit in Dekanaten

Esther Stosch

Die EKHN-Synode hat neue Regelungen für die Arbeit in den Dekanaten beschlossen. Die Verteilung von Pfarrstellen soll dem Gesetz nach ab 2016 künftig in den jeweiligen Dekanatssynoden beschlossen werden.

Frankfurt a.M., 22. November 2013. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat am Freitagmorgen in Frankfurt am Main neue Regelungen für die Arbeit in den Dekanaten beschlossen. Das neue Gesetz eröffnet Dekanatssynoden und ihren Dekanatssynodalvorständen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. So können die Vorstände der Dekanatssynoden eigene Ressortzuständigkeiten einrichten und Aufgaben einfacher an Ausschüsse delegieren. Die neue Dekanatssynodalordnung und Dekanatssynodalwahlordnung soll auch die angestrebte Neuordnung der Dekanate im Kirchengebiet vereinfachen helfen, über die am Samstag abschließend entschieden werden soll. 

Die Verteilung von Pfarrstellen soll dem Gesetz nach ab 2016 künftig in den jeweiligen Dekanatssynoden beschlossen werden. Auch Regelungen zur Zusammensetzung der Interessenvertretung sind in dem Regelwerk enthalten. Demnach wird die gewohnte Entsendung von gewählten Mitgliedern aus den Kirchengemeinden beibehalten. Weiter ausgeschlossen bleibt, dass sich Gemeindemitglieder zur Wahl stellen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Dekanat stehen, das einen Umfang von mehr als einer halben Stelle umfasst.

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