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In der evangelischen Kirche spielt die Musik

Neue Regelungen zur Stärkung der Kirchenmusik

Esther StoschGeige

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat neue Regelungen für die kirchenmusikalische Arbeit verabschiedet. Sie sollen dazu beitragen, die Breite und Qualität der Kirchenmusik zu erhalten.

Frankfurt a.M., 22. November 2013. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat am Freitag in Frankfurt am Main neue Regelungen für die kirchenmusikalische Arbeit verabschiedet. Sie sollen dazu beitragen, die Breite und Qualität des Arbeitsfeldes zu erhalten. Das novellierte Kirchengesetz zur Neuordnung des kirchenmusikalischen Dienstes beschreibt unter anderem die hauptberufliche Arbeit. So wird beispielsweise die Rolle des Propsteikantorats gestärkt. Auch die Aufgaben des Zentrums Verkündigung in Frankfurt zur Unterstützung der kirchenmusikalischen Arbeit werden deutlicher beschrieben. Gleichzeitig verdeutlicht das Gesetz die enge Verbindung von haupt- und nebenamtlichem Dienst sowie ehrenamtlichem Engagement in der Kirchenmusik. 

Mehr als 45.000 Menschen musizieren in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) in fast 2278 Chören oder Gruppen. Statistisch betrachtet hat damit jede der 1168 Gemeinden zwei Musikgruppen im Angebot. Hinzu kommen 4913 Bläser, die in 338 Posaunenchören aktiv sind. Die Altersspanne der kirchenmusikalisch Aktiven reicht dabei von 8 bis 94 Jahren. Daneben spielen in 77 Instrumentalkreisen noch einmal 730 Musikerinnen und Musiker in der gesamten Vielfalt aller Streich- und Blasinstrumente. Die Leitung der Gruppen teilen sich je zur Hälfte Ehrenamtliche sowie Haupt- und Nebenamtliche. Ein neuer Trend sind musikalische Projektgruppen, die sich zusätzlich zu den klassischen Aktivitäten gebildet haben. In 102 solcher Gruppen, die vom Gospelworkshop bis zum Kindermusical reichen, sind 2694 Kinder und Erwachsene aktiv.

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