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Entscheidung erst im kommenden Jahr

Synode: Verfahren für Finanz-Zuweisung bleibt umstritten

EKHNKirchen-Spardose

Es galt im Vorfeld der Synode als das intern am meisten diskutierte Thema: Das geplante neue Zuweisungssystem für die Finanzen. Nun wurde der Entwurf in die Ausschüsse verweisen und wird im kommenden Jahr neu debattiert.

Frankfurt a.M., 23. November 2013. Die mit Spannung erwartete Debatte über ein neues Verfahren zur Verteilung der Finanzen an die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird im kommenden Jahr fortgesetzt. Das hat die Synode der EKHN am Samstagnachmittag  auf ihrer Tagung in Frankfurt am Main beschlossen. Der von der Kirchenleitung vorgelegte Entwurf des sogenannten Zuweisungsverfahrens hat das Ziel, zu mehr finanzieller Gerechtigkeit zu führen. Er orientiert sich deshalb bei der Zuweisung der Finanzen an die Ortsgemeinden vor allem an der jeweiligen Mitgliederzahl. Der bisher geltende Sockelbetrag, den alle Gemeinden erhielten, soll dem Entwurf nach abgeschafft werden.  

Bereits im Vorfeld der Synodentagung hatten kleinere Gemeinden deutliche Vorbehalte angemeldet. Sie befürchten Nachteile durch den Wegfall des Grundbetrages. Am Samstagnachmittag wurde das Gesetz nach kontroverser Debatte an die Ausschüsse der Synode verwiesen. Der Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzchef der EKHN Heinz Thomas Striegler hatte in der Diskussion klargestellt: „Die Kirchenleitung hat im Auftrag der Synode ein Zuweisungsverfahren vorgestellt, bei dem es keine Hindernisse mehr für Zusammenschlüsse gibt, wie es beim derzeitigen System der Fall ist.“ Eine Entscheidung über das neue Zuweisungsverfahren wird im kommenden Jahr erwartet.

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