Fortbildungen: Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten
Aktuelles zum Asylbewerberleistungsgesetz – Kürzungen & Einstellungen der Leistungen
Am Donnerstag, 3. Juli 2025
Von 9:30 bis 12:30 Uhr - als Zoom-Konferenz
Mit Referentin: Rechtsanwältin Kathrin Knoblauch
Thema der Fortbildung
Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes kam es mit der Streichung des § 1a Abs. 7 AsylbLG sowie Zuordnung des betroffenen Personenkreises, nämlich Geflüchtete im Dublin-Verfahren, zum § 1 Abs. 4 AsylbLG zu Leistungskürzungen bis hin zu einem vollständigen Leistungsausschluss. Seitdem wurden zahlreiche Eilverfahren vor Sozialgerichten verhandelt. In der Fortbildung geht es um die Grundlagen des Leistungsausschlusses und den weiteren Kürzungstatbeständen in § 1a AsylbLG sowie typische Fehlerquellen in den Bescheiden, mögliche Handlungsoptionen sowie gerichtliche Entscheidungspraxis.
Die Fortbildung befasst sich mit den folgenden Inhalten:
- Prüfung von AsylbLG-Bescheiden
- AsylbLG – Grundlagen zu Leistungen und Personenkreis, insb. nach § 1 Abs. 4 AsylbLG
- Leistungsausschluss/-kürzungen: Praxis und Auswirkungen
- Handlungsoptionen: Widerspruch, Klage, Überprüfungsanträge
- Austausch zu Einzelfällen, Fragen der Teilnehmenden
Zur Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis Freitag, 27.06.2025 - 12:00 Uhr nur online an unter: http://www.dicv-limburg.de/berufundausbildung/fortbildungen
Und achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail) korrekt eingeben!
Zoom-Link: Bitte warten Sie die Anmeldefrist ab und sehen Sie vorher von Anrufen ab. Sie erhalten die Einwahldaten für die Online-Fortbildung am Dienstag, 01.07.2025 nachmittags. Diese sind nur für Sie bestimmt, bitte nicht weitergeben!
Für sonstige Rückfragen zur Online-Fortbildung, wenden Sie sich bitte an Frau Damm unter der Tel. Nr. 069 7947-6227 oder per E-Mail an andrea.damm@diakonie-hessen.de
Kostenfrei, aber nicht umsonst – über Spenden freuen wir uns!
Da wir alle unsere Online-Fortbildungen derzeit kostenfrei anbieten, freuen wir uns über eine Spende zur Unterstützung des Fonds „Familienzusammenführung“ der Diakonie Hessen auf das Konto:
Diakonie Hessen
Evangelische Bank eG. Kassel
IBAN: DE12 5206 0410 0004 0506 06
mit dem Betreff „Familienzusammenführung 03“, Name und Adresse
Sie erhalten eine Spendenquittung.
Eine Teilnahmebescheinigung kann in der Regel nicht ausgestellt werden.
Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind:
Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e.V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.
Fortbildung Mai 2025
Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht
Am Montag, den 19. Mai 2025
von 9.15 bis 16.30 Uhr
Wo: IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt
Referent: Timmo Scherenberg, Hessischer Flüchtlingsrat
Zum Thema der Fortbildung
Viele Menschen, die sich haupt- oder ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren, werden früher oder später mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, Hürden und Grenzen konfrontiert, denen Schutzsuchende sowohl im Asylverfahren als auch danach unterworfen sind. Gleichzeitig ist das Asyl- und Aufenthaltsrecht in den letzten Jahren wiederholt geändert worden und die nächsten gesetzlichen Änderungen sind schon absehbar.
In der Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit mit und für die Unterstützung von Schutzsuchenden vermittelt.
Am Vormittag werden das Asylverfahren, der Ablauf und die unterschiedlichen Schutzstatus im Mittelpunkt stehen.
Am Nachmittag werden die aufenthalts- und sozialrechtlichen Konsequenzen aus der Zuerkennung der verschiedenen Schutzstatus sowie die Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung nach einem negativen BAMF-Bescheid beleuchtet.
Die Fortbildung richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die neu in die Flüchtlingsarbeit einsteigen wollen oder gerade eingestiegen sind, aber auch an diejenigen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Fortbildung April 2025:
Der Umsturz in Syrien und die Folgen aus aufenthaltsrechtlicher Perspektive
Am Donnerstag, 24. April 2025
Von 9.30 bis 13.30 Uhr - als Zoom-Konferenz
Referent: Rechtsanwalt Jens Dieckmann, Bonn
Thema der Fortbildung:
Im Dezember des letztens Jahres wurde das jahrzehntealte Regime Assad innerhalb weniger Tage beendet und neben der Euphorie löste dies auch viel Verunsicherung unter den aus Syrien geflüchteten Menschen aus. Fast gleichzeitig begannen Diskussionen um Rückkehrmöglichkeiten, mögliche Konsequenzen über Besuchsreisen, etc. und auch das BAMF setzte Entscheidungen über Asylverfahren vorerst aus. Aus diesem Anlass möchten wir nun versuchen, die verschiedenen Fragestellungen zu beleuchten und versuchen einzuordnen, auch wenn sich die Situation in Syrien weiterhin sehr dynamisch darstellt und eine abschließende Bewertung nicht möglich sein wird.
Die Fortbildung befasst sich mit den folgenden Inhalten:
- Die Ausgangslage: Rechtsprechung und Entscheidungspraxis zu Syrien vor dem 08.12.2024
- Die politische und menschenrechtliche Lage in Syrien - Was wir heute wissen
- Auswirkungen der aktuellen Entwicklung auf derzeit anhängige Asylverfahren
- Antragsverfahren BAMF
- Klageverfahren/Berufungsverfahren nach Zulassung
- Berufungszulassungsverfahren
- Chancen für Asylfolgeverfahren?
- Allgemeine Voraussetzungen für Asylfolgeanträge
- Argumentationsansätze für ein neues Verfahren
- Ausländerrechtliche Folgen eines Asylfolgeantrags
- Asylrechtliche Widerrufsverfahren: Allgemeine Voraussetzungen & Verfahren
- § 73b AsylG
- § 73 I AsylG
- § 73 II AsylG
- § 73a AsylG (Familienasyl)
- Auswirkungen auf aufenthaltsrechtliche Verfahren
- Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen gem. § 25 I, II AufenthG
- Antragsverfahren Niederlassungserlaubnisse
- Familiennachzug
- Auswirkungen auf anhängige Einbürgerungs-Verfahren von syrischen Antragsteller*innen mit internationalem Schutz
- Austausch zu Einzelfällen, Fragen der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden erhalten vorab eine detaillierte PDF mit den Inhalten der Fortbildung.
Zur Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis Dienstag, 15.04.2025 - 12:00 Uhr nur online an unter: http://www.dicv-limburg.de/berufundausbildung/fortbildungen
Und achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail) korrekt eingeben!
Zoom-Link:
Bitte warten Sie die Anmeldefrist ab und sehen Sie vorher von Anrufen ab. Sie erhalten die Einwahldaten einen Tag vor der Online-Fortbildung am Mittwoch, den 23.04.2025 nachmittags. Diese sind nur für Sie bestimmt, bitte nicht weitergeben!
Für sonstige Rückfragen zur Online-Fortbildung, wenden Sie sich bitte an Frau Andrea Damm unter der Tel. Nr. 069 7947-6227 oder per E-Mail an andrea.damm@diakonie-hessen.de.
Kostenfrei, aber nicht umsonst – über Spenden freuen wir uns!
Da wir alle unsere Online-Fortbildungen derzeit kostenfrei anbieten, freuen wir uns über eine Spende zur Unterstützung des Fonds „Familienzusammenführung“ der Diakonie Hessen.
Bitte überweisen Sie an:
Diakonie Hessen
Evangelische Bank eG. Kassel
IBAN: DE12 5206 0410 0004 0506 06
mit dem Betreff „Familienzusammenführung 01“, Name und Adresse
Sie erhalten eine Spendenquittung.
Eine Teilnahmebescheinigung kann in der Regel nicht ausgestellt werden.
Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind:
Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e.V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Fortbildung und einen interessanten Austausch!
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken
Kontakt für Rückfragen
Andrea Damm
Telefon +49 69 7947 6227
andrea.damm@diakonie-hessen.de
Diakonie Hessen
Ederstraße 12
60486 Frankfurt
Veranstalter
- Amnesty International
- Diözesan-Caritasverband Limburg
- Diakonie Hessen e.V.
- DRK Landesverband Hessen e. V.
- Hessischer Flüchtlingsrat
- Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen
- Refugee Law Clinic, Universität Gießen