Fortbildungen: Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten
Aufenthaltsverfestigung für Personen mit humanitärem Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung
Online-Fortbildung
Donnerstag, 26. Februar 2026
von 9:00 bis 13:00 Uhr - als Zoom-Konferenz
Referent: Christopher Wohnig (Rechtsanwalt für Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht, Wiesbaden)
Zum Thema der Fortbildung:
Mit dem Ende des Assad-Regimes, den ersten Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan und dem ungebrochenem Kriegsgeschehen in der Ukraine steigt die Verunsicherung, sowohl unter diesen Staatsagenhörigen als auch jenen anderer Länder. Vor diesem Hintergrund soll in der Fortbildung der Fokus auf den Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung und -verfestigung für Personen mit einem sog. humanitärem Aufenthaltstitel liegen. Welche Zugangsvoraussetzungen verlangt eine Niederlassungserlaubnis? Und wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen?
NICHT Thema der Fortbildung ist die Aufenthaltssicherung für Personen, die aktuell in einem Duldungsstatus sind.
Zur Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis Freitag, 20.02.2026 - 12:00 Uhr nur online an unter: https://forms.office.com/e/43DQgbaLkM?origin=lprLink
Und achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail) korrekt eingeben!
Zoom-Link: Bitte warten Sie die Anmeldefrist ab und sehen Sie vorher von Anrufen ab. Sie erhalten die Einwahldaten für die Online-Fortbildung am Dienstag, 24.02.2026 nachmittags. Diese sind nur für Sie bestimmt, bitte nicht weitergeben!
Für sonstige Rückfragen zur Online-Fortbildung, wenden Sie sich bitte an Frau Damm unter der Tel. Nr. 069 7947-6227 oder per E-Mail an andrea.damm@diakonie-hessen.de.
Kostenfrei, aber nicht umsonst – über Spenden freuen wir uns!
Da wir alle unsere Online-Fortbildungen derzeit kostenfrei anbieten, freuen wir uns über eine Spende zur Unterstützung des Fonds „Familienzusammenführung“ der Diakonie Hessen. Bitte überweisen Sie an:
Diakonie Hessen
Evangelische Bank eG. Kassel
IBAN: DE12 5206 0410 0004 0506 06
mit dem Betreff „Familienzusammenführung 01“, Name und Adresse
Sie erhalten eine Spendenquittung. Eine Teilnahmebescheinigung kann in der Regel nicht ausgestellt werden.
Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind: Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e.V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.
Fortbildungen 2025
Asyl- und Aufenthaltsrecht im Kontext UMA/UMF und junge Volljährige - Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Online-Fortbildung
Am Dienstag, 2. Dezember 2025
Von 10 bis 16 Uhr - als Zoom-Konferenz
Referent: Dr. Jonathan Leuschner (Fachanwalt für Migrationsrecht, Co-Autor eines Buches zur rechtlichen Betreuung von UMA und Mitglied im Ausschuss Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins)
Zum Thema der Fortbildung
Unbegleitet minderjährige Flüchtlinge bzw. Ausländer*innen unterliegen unterschiedlichen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen, die diese vulnerable Gruppe von begleiteten oder volljährigen Geflüchteten maßgeblich unterscheidet. Sie genießen dabei besondere Schutz- und Verfahrensgarantien, unterliegen besonderen sog. Verteilmechanismen in- und außerhalb Hessens und gleichzeitig gilt für sie auch das SGB VIII.
Was die Situation dieser Kinder und Jugendlichen von der Deutscher oder Freizügigkeitsberechtigter unterscheidet, ist das Asyl- und/oder aufenthaltsrechtliche Verfahren zur Absicherung ihres Verbleibs in Deutschland.
Dabei sind die Möglichkeiten der Absicherung je nach Herkunftsland, potenzielle Stellung eines Asylantrags, Aufenthaltssicherung ohne oder nach negativem Asylverfahren und letztlich die Verhinderung einer Abschiebung breit gefächert, in der Umsetzung jedoch teils komplex und zeitintensiv - nicht nur für Rechtsanwält*innen, sondern auch für haupt- und Ehrenamtliche Unterstützer*innen.
Die Fortbildung befasst sich mit folgenden Inhalten:
- Die Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts (verschiedene Aufenthaltsdokumente und ihre Bedeutung, Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung u. a.)
- Das Asylverfahren (Antragstellung, Anhörung, Prüfaufträge der Behörde, gerichtliches Verfahren im Falle einer Ablehnung u. a.)
- Die Aufenthaltssicherung nach gescheitertem Asylverfahren (Ausbildungsduldung, integrationsbelohnende Aufenthaltstitel u. a.)
- Fragen der Familienzusammenführung (je nach Zeit möglicherweise nur kurz) Auf aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und/oder der behördlichen Praxis wird in den jeweiligen Blöcken eingegangen.
Das Petitions- & Härtefallverfahren in der Praxis
Mittwoch, 29. Oktober 2025
Von 9.30 bis 16.30 Uhr
Wo: IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main
Referentinnen:
- Pia Gaffron (Projekt Wege in die Legalität der Regionalen Diakonie Darmstadt-Dieburg)
- Katrin Schleenbecker (Landtagsmitglied für die Fraktion Die Grünen, Mitglied des Petitionsausschusses & der Härtefallkommission)
Thema der Fortbildung
Ausreisepflichtige Ausländer*innen haben die Möglichkeit einen Antrag an die hessische Härtefallkommission (HFK) zu stellen, wenn es über die im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten hinaus keine Alternative gibt, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Die HFK ist ein Gremium, das sich aus Vertreter*innen von Behörden, Kirchen, Verbänden, Flüchtlingsorganisationen und Abgeordneten zusammensetzt. Sie kann nach eingehender Prüfung in besonders gelagerten Einzelfällen dem Innenminister empfehlen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23a AufenthG zu erteilen.
In Hessen gibt es zusätzlich die Besonderheit, dass das Härtefall-Verfahren an ein Petitionsverfahren gebunden ist. Das bedeutet, dass eine abgeschlossene Petition beim Hessischen Landtag Zugangsvoraussetzung dafür ist, einen Antrag bei der HFK stellen zu können, falls dem Anliegen noch nicht durch die Petition entsprochen wurde.
In der Fortbildung werden sowohl das Petitions- als auch das Härtefallverfahren vorgestellt. Zudem besteht die Möglichkeit praktische Handlungsempfehlungen und Tipps von Praktiker*innen für die Antragsstellung zu erhalten und im offenen Austausch wichtige Fragen rund um beide Verfahren klären zu können.
Programm
- 9.30 Uhr: Anmeldung & Ankommen
- 10.00 Uhr: Das Petitionsverfahren, Pia Gaffron und Katrin Schleenbecker mit anschließendem Austausch
- 12.30 Uhr: Mittagessen
- 13.30 Uhr: Das Härtefallkommissionsverfahren, Pia Gaffron und Katrin Schleenbecker
- 15.45 Uhr: Frage- und Diskussionsrunde zu Petitions- & Härtefallverfahren
- 16.30 Uhr: Ende der Veranstaltungatt.
Aktuelles zum Asylbewerberleistungsgesetz – Kürzungen & Einstellungen der Leistungen
Am Donnerstag, 3. Juli 2025
Von 9:30 bis 12:30 Uhr - als Zoom-Konferenz
Mit Referentin: Rechtsanwältin Kathrin Knoblauch
Thema der Fortbildung
Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes kam es mit der Streichung des § 1a Abs. 7 AsylbLG sowie Zuordnung des betroffenen Personenkreises, nämlich Geflüchtete im Dublin-Verfahren, zum § 1 Abs. 4 AsylbLG zu Leistungskürzungen bis hin zu einem vollständigen Leistungsausschluss. Seitdem wurden zahlreiche Eilverfahren vor Sozialgerichten verhandelt. In der Fortbildung geht es um die Grundlagen des Leistungsausschlusses und den weiteren Kürzungstatbeständen in § 1a AsylbLG sowie typische Fehlerquellen in den Bescheiden, mögliche Handlungsoptionen sowie gerichtliche Entscheidungspraxis.
Die Fortbildung befasst sich mit den folgenden Inhalten:
- Prüfung von AsylbLG-Bescheiden
- AsylbLG – Grundlagen zu Leistungen und Personenkreis, insb. nach § 1 Abs. 4 AsylbLG
- Leistungsausschluss/-kürzungen: Praxis und Auswirkungen
- Handlungsoptionen: Widerspruch, Klage, Überprüfungsanträge
- Austausch zu Einzelfällen, Fragen der Teilnehmenden
Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht
Am Montag, den 19. Mai 2025
von 9.15 bis 16.30 Uhr
Wo: IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt
Referent: Timmo Scherenberg, Hessischer Flüchtlingsrat
Zum Thema der Fortbildung
Viele Menschen, die sich haupt- oder ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren, werden früher oder später mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, Hürden und Grenzen konfrontiert, denen Schutzsuchende sowohl im Asylverfahren als auch danach unterworfen sind. Gleichzeitig ist das Asyl- und Aufenthaltsrecht in den letzten Jahren wiederholt geändert worden und die nächsten gesetzlichen Änderungen sind schon absehbar.
In der Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit mit und für die Unterstützung von Schutzsuchenden vermittelt.
Am Vormittag werden das Asylverfahren, der Ablauf und die unterschiedlichen Schutzstatus im Mittelpunkt stehen.
Am Nachmittag werden die aufenthalts- und sozialrechtlichen Konsequenzen aus der Zuerkennung der verschiedenen Schutzstatus sowie die Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung nach einem negativen BAMF-Bescheid beleuchtet.
Die Fortbildung richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die neu in die Flüchtlingsarbeit einsteigen wollen oder gerade eingestiegen sind, aber auch an diejenigen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Der Umsturz in Syrien und die Folgen aus aufenthaltsrechtlicher Perspektive
Am Donnerstag, 24. April 2025
Von 9.30 bis 13.30 Uhr - als Zoom-Konferenz
Referent: Rechtsanwalt Jens Dieckmann, Bonn
Thema der Fortbildung:
Im Dezember des letztens Jahres wurde das jahrzehntealte Regime Assad innerhalb weniger Tage beendet und neben der Euphorie löste dies auch viel Verunsicherung unter den aus Syrien geflüchteten Menschen aus. Fast gleichzeitig begannen Diskussionen um Rückkehrmöglichkeiten, mögliche Konsequenzen über Besuchsreisen, etc. und auch das BAMF setzte Entscheidungen über Asylverfahren vorerst aus. Aus diesem Anlass möchten wir nun versuchen, die verschiedenen Fragestellungen zu beleuchten und versuchen einzuordnen, auch wenn sich die Situation in Syrien weiterhin sehr dynamisch darstellt und eine abschließende Bewertung nicht möglich sein wird.
Die Fortbildung befasst sich mit den folgenden Inhalten:
- Die Ausgangslage: Rechtsprechung und Entscheidungspraxis zu Syrien vor dem 08.12.2024
- Die politische und menschenrechtliche Lage in Syrien - Was wir heute wissen
- Auswirkungen der aktuellen Entwicklung auf derzeit anhängige Asylverfahren
- Antragsverfahren BAMF
- Klageverfahren/Berufungsverfahren nach Zulassung
- Berufungszulassungsverfahren
- Chancen für Asylfolgeverfahren?
- Allgemeine Voraussetzungen für Asylfolgeanträge
- Argumentationsansätze für ein neues Verfahren
- Ausländerrechtliche Folgen eines Asylfolgeantrags
- Asylrechtliche Widerrufsverfahren: Allgemeine Voraussetzungen & Verfahren
- § 73b AsylG
- § 73 I AsylG
- § 73 II AsylG
- § 73a AsylG (Familienasyl)
- Auswirkungen auf aufenthaltsrechtliche Verfahren
- Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen gem. § 25 I, II AufenthG
- Antragsverfahren Niederlassungserlaubnisse
- Familiennachzug
- Auswirkungen auf anhängige Einbürgerungs-Verfahren von syrischen Antragsteller*innen mit internationalem Schutz
- Austausch zu Einzelfällen, Fragen der Teilnehmenden
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Kontakt für Rückfragen
Andrea Damm
Telefon +49 69 7947 6227
andrea.damm@diakonie-hessen.de
Diakonie Hessen
Ederstraße 12
60486 Frankfurt
Veranstalter
- Amnesty International
- Diözesan-Caritasverband Limburg
- Diakonie Hessen e.V.
- DRK Landesverband Hessen e. V.
- Hessischer Flüchtlingsrat
- Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen
- Refugee Law Clinic, Universität Gießen