Diakonie-Zitat
Keine migrationspolitischen Schnellschüsse vor der Bundestagswahl
Diakonie/Die HoffotografenRüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland29.01.2025 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Im Wortlaut erkklärte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Den Ruf nach einer schnellen und entschlossenen politischen Reaktion nach dem entsetzlichen Angriff von Aschaffenburg kann ich menschlich nachvollziehen. Um die innere Sicherheit wirkungsvoll zu verbessern, brauchen wir aber eine ernsthafte und sachliche Diskussion, die die Prinzipien des Grundgesetzes achtet. Der Wahlkampf sollte die Parteien in der letzten Sitzungswoche vor der Wahl nicht zu Schnellschüssen verleiten. Die innere Sicherheit wird nicht dadurch erhöht, dass Grund- und Menschenrechte aufgeweicht werden.
Eine pauschale Zurückweisung von Schutzsuchenden an den Grenzen, die Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete und pauschale Inhaftierungen Ausreisepflichtiger sind keine tragfähigen Lösungen für komplexe Herausforderungen.
Wir brauchen größere Anstrengungen für eine frühzeitige Integration und Deutschkurse, weniger Bürokratie und ein deutlich besseres Zusammenspiel der Behörden in Bund und Ländern, um die Gesellschaft besser vor Gefährdern zu schützen.“
Diakonie kritisiert Merz: „Zur Sachlichkeit zurückkehren“
Kritik am Migrationsplan der Union kommt auch von den beiden großen christlichen Kirchen. „Es ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar, dass wir Schutzsuchende an unseren Grenzen abweisen“, sagt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland.
Hier geht es zum Interview mit Rüdiger Schuch im WDR 5 Morgenecho (30.01.2025)
Hintergrund
Die CDU/CSU will am heutigen Mittwoch zwei Entschließungsanträge (Antrag Politikwechsel und 5 Punkte-Plan) und am Freitag den Gesetzentwurf „Zustrombegrenzungsgesetz“ in den Bundestag einbringen. Darin sind unter anderem Zurückweisungen an den Grenzen, eine unbegrenzte Abschiebungshaft und der Stopp des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vorgesehen. Die Regelungen verstoßen nach Meinung vieler Expertinnen und Experten gegen EU- und Verfassungsrecht.
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