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Kirchenpräsident Dr. Volker Jung zur neuen Landebahn des Flughafens Frankfurt Rhein-Main

Lärmschutz und Nachtflugverbot 22 bis 6 Uhr notwendig

Darmstadt, 19. 10. 2011. „Die Belastbarkeit von Mensch und Natur im Ballungsraum Rhein-Main auch durch das stete Wachsen des Flughafens ist erschöpft.

Eine weitere Zunahme der ökologischen und insbesondere der gesundheitlichen Auswirkungen ist nicht mehr hinnehmbar. In Verantwortung für die Schöpfung, die uns als Lebensraum von Gott anvertraut wurde, muss ein Gleichgewicht zwischen ökologischen Bedingungen und ökonomischen Interessen erreicht werden. Deshalb hat sich die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau unter anderem 2008 und 2011 mit dem Flughafenausbau beschäftigt und ihn abgelehnt, da das im Mediationspaket vorgesehene Verbot nächtlicher Starts und Landungen von der Landesregierung zurück genommen wurde.

Mit der geplanten Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Freitag dieser Woche wird nun ein neues Kapitel in den Kapazitäten des Flughafens Frankfurt am Main aufgeschlagen werden, das zu erhöhten Belastungen von Mensch und Natur im Rhein-Main-Gebiet führen wird. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zu Nachtflügen steht noch aus. Immerhin hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel am 10. Oktober 2011 entschieden, dass nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn mit Beginn des Winterflugplans ab 30. Oktober  keine planmäßigen Nachtflüge in der sogenannten Mediationsnacht zwischen 23 Uhr und 5 Uhr stattfinden dürfen. Eine umfassende Lärmwirkungsstudie hat gerade erst begonnen, erste Teilergebnisse werden Ende 2012 vorgestellt, ihre Endergebnisse erst Mitte 2014.

Ich begrüße es von daher ausdrücklich, dass das Evangelische Dekanat Mainz – wie auch das Katholische Dekanat Mainz - und der Referent für Umweltfragen im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, Pfarrer Dr. Hubert Meisinger, die Problematik der Inbetriebnahme der neuen Bahn aufgegriffen und sich schriftlich an Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel gewandt haben, die zur Eröffnung der Landebahn erwartet wird. Die Bundeskanzlerin wird darin aufgefordert, die Perspektive der Menschen, die von den negativen Folgen des Ausbaus betroffen sind, im Blick zu behalten.

Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest wird der Flugverkehr zunehmen. Umfassende, den Lärm mindernde Maßnahmen sofort und ein Nachtflugverbot nicht nur in der sogenannten Mediationsnacht von 23 Uhr bis 5 Uhr, sondern perspektivisch in der gesetzlichen Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr sind von daher dringend notwendig.“

 

gez. Dr. Volker Jung, Kirchenpräsident


Verantwortlich: gez. Oberkirchenrat Dr. Joachim Schmidt

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