Thema: Das Petitions- & Härtefallverfahren in der Praxis
Am Samstag, 21. März 2026
Von 10:00 bis 16:30 Uhr
Wo: Refugee Law Clinic Gießen, Hörsaal 44, Licher Straße 68, 35394 Gießen
Referent*innen:
- Pia Gaffron, Projekt „Wege in die Legalität“ der Regionalen Diakonie Darmstadt-Dieburg
- Katrin Schleenbecker, Landtagsabgeordnete für die Fraktion Die Grünen, Mitglied des Petitionsausschusses & der Härtefallkommission
- Andreas Schwantner, Mitglied Härtefallkommission für Amnesty International
Zum Inhalt:
Ausreisepflichtige Menschen haben die Möglichkeit einen Antrag an die hessische Härtefallkommission (HFK) zu stellen, wenn es über die im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten hinaus keine andere aufenthaltsrechtliche Bleiberechts-Alternative gibt. Die HFK ist ein Gremium, das sich aus Vertreter*innen von Behörden, Kirchen, Verbänden, Flüchtlingsorganisationen und Abgeordneten zusammensetzt. Sie kann nach eingehender Prüfung in Einzelfällen dem Innenminister empfehlen, eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23a AufenthG zu erteilen.
In Hessen gilt für den Zugang zur Härtefallkommission allerdings die zwingende Bedingung eines vorgelagerten Petitionsverfahrens.
In der Fortbildung werden sowohl das Petitions- als auch das Härtefallverfahren vorgestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, praktische Handlungsempfehlungen und Tipps von Praktiker*innen für die Antragsstellung zu erhalten und im offenen Austausch wichtige Fragen rund um beide Verfahren zu klären.
Ablauf
9:30 Uhr: Anmeldung & Ankommen
10:00 Uhr: Das Petitionsverfahren
Pia Gaffron und Katrin Schleenbecker (mit anschließendem Austausch)
12:30 Uhr: Mittagessen
13:15 Uhr: Der Vorprüfungsausschuss der Härtefallkommission
Andreas Schwantner
13:45 Uhr: Das Härtefallkommissionsverfahren
Pia Gaffron und Katrin Schleenbecker
16:00 Uhr: Frage- und Diskussionsrunde zu Petitions- & Härtefallverfahren
16.30 Uhr: Ende der Veranstaltung
Zur Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis Montag, 16.03.2026 - 12:00 Uhr nur online an unter:
https://forms.office.com/e/dLx1iMyUg4
Und achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) korrekt eingeben!
Kosten
Der Tagungsbeitrag ist zu Beginn der Veranstaltung bar zu bezahlen. Quittung und Teilnahmebescheinigung werden vor Ort ausgestellt.
20 Euro für Ehrenamtliche / 70 Euro für Hauptamtliche
inkl. vegetarischer Verpflegung
Teilnehmendenzahl: max. 60 Teilnehmer*innen
Falls die Zahl der Teilnehmenden schon vor dem Anmeldeschluss überschritten ist, müssen Sie mit einer Absage rechnen. Bei großer Nachfrage gibt es eine Warteliste.
Bei Verhinderung bitten wir um möglichst frühzeitige Benachrichtigung der Diakonie Hessen:
Andrea Damm andrea.damm(at)diakonie-hessen.de oder Tel.: 069 79 47-6227
Bei unentschuldigtem Fernbleiben stellen wir 50 Prozent des Teilnahmebeitrages in Rechnung.
Bitte warten Sie die Anmeldefrist ab und sehen Sie vorher von Anrufen ab. Sie erhalten am Mittwoch, 18.03.2026 eine Anmeldebestätigung.
Für sonstige Rückfragen zur Präsenz-Fortbildung wenden Sie sich bitte an Frau Damm
Tel.: 069 7947-6227 oder per E-Mail an andrea.damm(at)diakonie-hessen.de.
Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind:
Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e.V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.