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Familien gehören zusammen

Familienzusammenführung

Die Diakonie und die evangelischen Kirchen in Hessen haben sich deutlich für das Recht auf Familienzusammenführung ausgesprochen. Der Schutz der Familie ist ein Grundrecht und gilt auch für Geflüchtete - so der gemeinsame Appell.
 

Fachstelle berät in Frankfurt zum Familiennachzug

Um Betroffene in Frankfurt in Sachen Familiennachzug zu unterstützen, hat die Stadt Frankfurt gemeinsam mit dem Hessischen Flüchtlingsrat die ‘Fachstelle Familiennachzug für Geflüchtete’ im Frankfurt Welcome & Information Center eingerichtet. Ziel des Projekts ist es, den Familiennachzug in Frankfurt und Hessen zu fördern. 

Angeboten wird Beratung und Begleitung in Einzelfällen  sowie Informationsveranstaltungen und Fortbildungen. Das Projekt wird kofinanziert von der Stadt Frankfurt, der UNO Flüchtlingshilfe und Pro Asyl. Die Zielgruppe umfasst Menschen mit Fluchtbiographie, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Dafür wurde die „Fachstelle Familiennachzug für Geflüchtete“ gegründet und neu im FWIC angesiedelt. Das Angebot der Fachstelle umfasst:

  • Unterstützung der Zielgruppe durch qualifizierte Beratung und durch Begleitung der Einzelfälle
  • Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe und Ehrenamtliche
  • Fortbildungen für Ehren- und Hauptamtliche
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien, Hinweisen und Arbeitshilfen
  • Vernetzung unterschiedlicher Akteure und politische Interessenvertretung

Beratungsanfragen richten Sie bitte an family(at)fr-hessen.de

Veranstaltungsanfragen (Schulungen, Infoabende usw.) richten Sie bitte an he(at)fr-hessen.de

Offene Sprechstunde der Fachstelle Familiennachzug für Geflüchtete

Wann: Jeden Montag, 11:00 bis 14:00 Uhr

Wo: stadtRAUMfrankfurt
– Frankfurt Welcome & Information Center –
Mainzer Landstraße 293, 60326 Frankfurt 
Bitte beachten: Beratungen vor Ort außerhalb der Sprechstunden nur nach Vereinbarung!
Weitere Informationen
Infoflyer zum Download (auch gedruckt verfügbar)

Träger des Modellprojektes

Das Modellprojekt „Familienzusammenführung in Hessen“ ist ein Projekt des Fördervereins Hessischer Flüchtlingsrat e.V. und der Stadt Frankfurt am Main. Der Hessische Flüchtlingsrat übernimmt die Trägerschaft, während das Projekt im Rahmen des Frankfurt Welcome & Information Center (FWIC) des AmkA (Amt für multikulturelle Angelegenheiten) der Stadt Frankfurt angebunden und gefördert wird. Das Projekt wird kofinanziert von UNO-Flüchtlingshilfe und Pro Asyl.

EKD fordert: Familien gehören zusammen

Am Internationalen Tag der Familie (15. Mai 2025) erinnerte Bischof Dr. Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), an die Menschen, die durch Flucht vor Krieg und Verfolgung von ihren Familien getrennt wurden und plädierte für eine großzügige Regelung beim Familiennachzug. 

„Es ist ein Gebot der Nächstenliebe, Menschen nicht auf lange Zeit von ihren engsten Anghörigen zu trennen. Auch fördere die Familienzusammenführung die Integration Familien geben Geborgenheit und Halt. Daran erinnert uns der Internationale Tag der Familie – und lenkt den Blick auch auf all jene, die auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung von ihren Allernächsten getrennt wurden. Man kann es sich kaum vorstellen: Was bedeutet es für eine Mutter oder einen Vater, das eigene Kind nicht aufwachsen zu sehen? Was macht es mit einem Kind, ohne Eltern oder Geschwister leben zu müssen? Wie lebt man weiter in ständiger Angst um die geliebte Partnerin, den geliebten Partner?

Als evangelische Kirche sagen wir klar und unmissverständlich: Eltern und Kinder gehören zusammen. Geschwister gehören zusammen. Familien gehören zusammen! Es ist ein Gebot der Nächstenliebe, dass alle Menschen, gerade auch Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte, nicht über Jahre hinweg von ihren engsten Angehörigen getrennt bleiben. Und es ist mehr als das: Der Zusammenhang und Zusammenhalt der Familie ist entscheidend für ein gutes Ankommen. Wer mit seinen Nächsten in Sicherheit leben darf, findet schneller Halt, lernt leichter unsere Sprache, kann sich besser integrieren und wird eher Teil unserer Gesellschaft.

Darum braucht es großzügige Regelungen beim Familiennachzug – für eine Gesellschaft, die menschlich bleiben will und sich an christliche Werte erinnert.“

Familien gehören zusammen

Spenden

Die Diakonie Hessen setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Wartezeiten bei den deutschen Botschaften zur Antragstellung verkürzt und die komplizierten behördlichen Verfahren erleichtert werden. Darüber hinaus unterstützt die Diakonie Hessen Beratungsstellen, die Menschen bei der Familienzusammenführung begleiten und fördert Familien finanziell bei den Kosten der Einreise. 

Ihre Spende trägt dazu bei, dass Familien zusammen sicher leben können. 

Bankverbindung
Diakonie Hessen
Evangelische Bank
IBAN DE12 5206 0410 0004 0506 06
BIC GENODEF1EK1
Verwendungszweck: Familien gehören zusammen

Zur Online-Spende

Informationsportal zum Familiennachzug

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat eine Informationsplattform zum Familiennachzug eingerichtet. Dort finden sich zahlreiche Informationen, Merkblätter und Links zum Thema.

Zum Infoportal Familiennachzug


Familienzusammenführung

Warum sich die Evangelischen Kirchen und die Diakonie in Hessen für den Familiennachzug von Geflüchteten einsetzen

Die Frage des Familiennachzugs steht für die Evangelischen Kirchen und die Diakonie zwischen Grund- und Menschenrechten einerseits und gesellschaftlichen sowie politischen Herausforderungen andererseits.

Vor allem aus drei Gründen ist ihnen der Einsatz für Familiennachzug ein wichtiges Anliegen:

1. Bedeutung von Familie für Kirche und Diakonie
Beide setzen sich mit dem Thema Familie auf vielfältige Weise auseinander und stützen Familien durch ganz unterschiedliche Angebote. Die Orientierungshilfe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aus 2013 trägt nicht umsonst den Titel "Zwischen Autonomie und Angewiesenheit: Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken". Darin heißt es u.a.: 
"Die Schöpfungsgeschichte beschreibt es mit dem schlichten Satz: ‚Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.‘ Nicht nur Kinder sind auf ihre Eltern und kranke und pflegebedürftige Familienmitglieder auf Hilfe angewiesen, auch Liebende sind in gleichberechtigter Weise aufeinander angewiesen und gerade so miteinander verbunden. Dabei können sich die wechselseitigen Abhängigkeiten im Laufe des Lebens durchaus ändern. Dass solche Angewiesenheit und wechselseitige Hilfe emotionale Bindung erzeugt und die Erfahrung von Geborgenheit und Heimat in sich birgt, ist eines der Geheimnisse von Familienleben und gesellschaftlichem Zusammenhalt".
https://www.ekd.de/22584.htm

Im Juli 2017 hat die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf-Netzwerk) in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) die Broschüre "Familie in der Vielfalt" veröffentlicht. Hier wird der Kirchenpräsident der EKHN, Dr. Dr. Volker Jung, mit dem Satz zitiert: "Eine Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass Menschen verbindlich und dauerhaft füreinander da sind und füreinander sorgen." (S. 6)

2. Schutz von Familien als Grund- und Menschenrecht
In Art. 6 Abs. 1 unserer Verfassung heißt es:
“Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates”
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html
Dieser besondere Schutz gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger sondern für alle Menschen in unserem Land. Folglich ist der Familiennachzug auch grundrechtlich geboten.
Ebenso stärkt die Europäische Menschenrechtskonvention in Art. 8 den Schutz von Ehe und Familie. So heißt es in Abs. 1:
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens….“
https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/

Ebenso können die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 16 und der UN Zivilpakt Art. 23 als Menschenrechtsschutz von Ehe und Familie genannt werden.
https://www.menschenrechtserklaerung.de/ehe-und-familie-3633/

Darüber hinaus kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem jährlichen Bericht zur Entwicklung der Menschrechte in Deutschland, der im Dezember 2021 veröffentlicht wurde, die Kontingentierung des Familiennachzugs sowie zu subsidiär geschützten Flüchtlingen:

„Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die unterschiedliche Behandlung von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Familiennachzug. Die Situation beider Gruppen ist vergleichbar: Auch subsidiär Schutzberechtigten ist eine Rückkehr in ihr Herkunftsland und ein gemeinsames Familienleben dort aufgrund einer Bürgerkriegssituation auf absehbare Zeit nicht zumutbar. Daher sollte die Kontingentierung wieder aufgehoben werden, zumal sich das Verfahren in der Praxis als sehr zeitaufwendig, bürokratisch und intransparent erwiesen hat.“

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Menschenrechtsbericht/Menschenrechtsbericht_2021.pdf


3. Familiennachzug fördert Integration
Neben vielen anderen Untersuchungen bestätigt auch die im November 2017 erschienene Studie des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration und der Robert-Bosch-Stiftung "Wie gelingt Integration" die Notwendigkeit des zügigen Familiennachzugs. Darin heißt es:
"Zu klären ist in diesem Zusammenhang aber auch, was mit Familienangehörigen geschieht. Es kann die Integration beschleunigen, wenn zumindest die Kernfamilie zusammenlebt; dadurch werden z. B. persönliche Ressourcen frei, die auf Spracherwerb oder Arbeitssuche verwendet oder in soziale Kontakte investiert werden können. Anerkannte Flüchtlinge haben rechtliche Möglichkeiten, ihre Familien nachzuholen. Diese Möglichkeiten sollten nicht dadurch ausgebremst werden, dass der Erhalt eines Visums lange Zeit in Anspruch nimmt. Das betrifft die Wege zu deutschen Konsulaten im Herkunfts- oder einem Nachbarland ebenso wie Wartezeiten für Termine.
Weiterhin ist für subsidiär Schutzberechtigte derzeit das Recht auf Familiennachzug ausgesetzt. Dies betrifft gegenwärtig vor allem die große Gruppe syrischer Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive hat. Deshalb ist es unbedingt zu begrüßen, dass die Aussetzung befristet ist. Eine Verlängerung, wie sie derzeit (Stand: August 2017) wieder diskutiert wird, ist nicht ratsam, denn sie könnte sich auf die Integration dieser großen Gruppe von Flüchtlingen negativ auswirken (vgl. auch SVR 2017d)". (S. 93)
https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2023/01/SVR-FB_Wie_gelingt_Integration-8.pdf

Was passiert, wenn Familiennachzug verhindert wird, erleben Mitarbeitende in Diakonie und Kirche täglich in ihrer Beratungspraxis. Zwei Beispiele:
- Berichtet wird, dass syrische Familienväter den Integrationskurs nicht mehr besuchen, weil sie nachts arbeiten - ausgebeutet und für wenig Geld - um die Familienangehörigen, die im Libanon festsitzen, zu unterstützen
- Diakonische Partner in Thessaloniki/Griechenland berichten von einem jungen Syrer, der es nicht mehr aushielt, dass seine Familie nicht nachziehen konnte. Obwohl er in Deutschland subsidiären Schutz erhalten hat, ist er nach Aleppo zurückgekehrt, hat dort seine Familie in den Ruinen gefunden und sich dann mit ihnen gemeinsam erneut auf die Reise über das Meer begeben. Jetzt hängt er in Griechenland fest und versucht (vermutlich vergebens) wieder nach Deutschland zu kommen.


Familienleben kann scheitern – auch das von Flüchtlingsfamilien
Die eingangs zitierten kirchlichen Positionen wissen um Konflikte und Schwierigkeiten in Familien: 
"Dazu gehört zunächst, sich einzugestehen, dass Familie nicht immer ein idyllischer Hort des Friedens ist, sondern eben auch ein sehr konfliktreicher und auch ein Ort entsetzlichen Leidens sein kann." ("Familie in der Vielfalt“, S. 7)

Familienbindungen und -beziehungen können scheitern und sie tun es oft - das kennen alle. Auch der Nachzug zu Flüchtlingen verspricht nicht in jedem Fall Harmonie und Glück. Hinzu kommen Probleme, die mit der langen Trennung und unterschiedlichen Traditionen zu tun haben. Wer lange getrennt war und sich in sehr unterschiedlichen Lebenslagen zurechtfinden musste, hat sich unterschiedlich weiter entwickelt. Beispiele gibt es dazu auch in der eigenen deutschen Geschichte. Die glückliche Rückkehr der Männer aus Krieg und Gefangenschaft hat in vielen Ehen zu Friktionen geführt und Frauen häufig wieder auf Plätze zurückgestellt, die sie schon lange verlassen hatten. Viele hätten sich gerne aus diesen unglücklich gewordenen Beziehungen gelöst - aber das war in den 40er und 50er Jahren des letzten Jahrhunderts oft (gesellschaftlich und finanziell) nicht möglich.

Die Evangelischen Kirchen und die Diakonie setzen sich dafür ein, dass

  • die Kontingentierung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte aufgehoben wird und das Sonderverfahren mit Prüfung der besonderen Faktoren beendet wird.
  • der Familiennachzug Geflüchteter, die in anderen europäischen Ländern im Rahmen der Dublin-Verordnung auf Familienzusammenführung warten, innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten umgesetzt wird.
  • der Nachzug zu minderjährigen Kindern, die einen Schutzstatus erhalten haben, sowohl den Eltern als auch den minderjährigen Geschwistern ermöglicht wird.
  • Familien in der Phase der "Wiedervereinigung" gut unterstützt und Frauen und Kinder gestärkt werden.
  • Niedrigschwellige Zugänge müssen entwickelt werden, um das Ankommen in der Ungleichzeitigkeit (unterschiedliche Traditionen und Lebensvorstellungen) zu begleiten und für die offene Gesellschaft unter hier Lebenden wie Nachziehenden zu werben. 

Amall Breijawi, Referentin Flucht und Asyl
Abteilung Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration (FIAM) der Diakonie Hessen, März 2022