Im Vordergrund rechts die Eingangstür zur Kirche. Bunte Bodenfliesen, Verzierungen am Bogen. Helle Fenster, im Altarraum hellgrauer Steinboden. © Sandra Hirschke / fundus.media

Asyl in der Kirche

Aus christlicher Überzeugung gewähren Gemeinden Kirchenasyl. Sie bieten Geflüchteten, deren Abschiebung unmittelbar bevorsteht und unzumutbar erscheint, Schutz und Hilfe.

Ja zum Kirchenasyl

Für verfolgte und gefährdete Menschen einzutreten und da zu sein, gehört zu den elementaren Aufgaben der Kirche und Christenheit. In dieser Tradition stehen Kirchengemeinden, die sich für Menschen einsetzen, deren Würde durch ihre Abschiebung in unmenschliche Lebensumstände angetastet wird und denen eine Verletzung ihrer Menschenrechte droht.

„Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen“
Matthäus 25,35b

Gemeinden, die sich für ein Kirchenasyl entscheiden, nehmen solche Menschen vorübergehend auf, gewähren ihnen Schutz und Gastfreundschaft und setzen sich dafür ein, dass ihr „Fall“ und alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten, sorgfältig geprüft werden und sie gegebenenfalls in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen können.
 

Asyl erhalten ist ein Menschenrecht

Die Möglichkeit, Asyl zu erhalten, gilt als ältestes Menschenrecht überhaupt und hat seine religiösen Wurzeln im Tempelasyl. Wichtiger noch als diese Tradition im alten Orient ist für die heutige Begründung von Kirchenasyl das alttestamentliche Fremdenrecht. Es gibt nur wenige Themen, die die gesamte Bibel so konsequent durchziehen und ein so großes theologisches Gewicht haben wie der Umgang mit dem Fremden. „Einen Fremden sollst du nicht bedrücken. Ihr wisst doch, wie es einem Fremden zumute ist, denn ihr selbst seid in Ägypten Fremde gewesen“ (2. Mose 23,9). Kein Gebot wird in der Bibel öfter wiederholt und eingeschärft als dieser unbedingte Appell Gottes.
 

Kirchenasylfälle sind Härtefälle

Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, stellen damit den Rechtsstaat nicht infrage. Sie leisten vielmehr einen Akt der Nothilfe und des Beistands bei der Durchsetzung eines Menschenrechts. Dabei hat bisher in den uns bekannten Fällen noch keine Kirchengemeinde leichtfertig und unbedacht gehandelt. Im Gegenteil: Kirchengemeinden prüfen den Einzelfall sehr sorgfältig und besprechen sich mit Fachleuten und Verantwortlichen in Kirche und Diakonie. Sie überlegen gut und lange, bevor sie entscheiden, ein Kirchenasyl zu gewähren. Dabei geht es immer um den konkreten Einzelfall, eine schwangere Frau, diesen verletzten Mann, eine verzweifelte Familie mit Kindern.


Engagement von Kirchengemeinden

Wenn Kirchengemeinden ihre Türen für Menschen öffnen, die von Abschiebung bedroht sind, können Geflüchtete zur Ruhe und Besinnung kommen. Im besonderen Schutzraum eines Kirchenasyls erleben und erfahren oft nicht nur die Schutzsuchenden, sondern auch die Gemeinden den Segen der Gastfreundschaft als etwas Heilsames. Dennoch gibt es einiges zu beachten, wenn eine Kirchengemeinde Kirchenasyl gewährt. Flüchtlinge im Kirchenasyl haben keinen juristisch gesicherten Status. Verlassen sie die kirchlichen Gebäude, steht ihnen kein Schutz zu. Darum benötigt diese Aufgabe auch die Unterstützung von Ehrenamtlichen.


Unterstützung für Kirchengemeinden

Kirchenasyl ist ein letzter legitimer Versuch (ultima ratio) einer Gemeinde, Flüchtlingen durch zeitlich befristeten Schutz beizustehen, um auf eine erneute, sorgfältige Überprüfung ihres Schutzbegehrens hinzuwirken. Ein bevorstehendes Kirchenasyl muss der Kirchenleitung angezeigt werden. Dies ist notwendig, damit die Kirchenleitung die Kirchenasyl gewährende Kirchengemeinde rechtlich unterstützen kann. Unterstützung bieten auch die Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen der Diakonie Hessen sowie die Pfarrstellen für Flüchtlingsarbeit in der EKHN. Kontakte und Beratung vermittelt die Clearingstelle Kirchenasyl.

Ansprechpersonen Kirchenasyl


Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Maria Bethke
Diakonie Hessen
Solmsstraße 2-22, Haus 18
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 7947-6270
kirchenasyl(at)diakonie-hessen.de

Andreas Lipsch
EKHN/Diakonie Hessen
Solmsstraße 2-22, Haus 18
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069-79476226
kirchenasyl(at)diakonie-hessen.de


Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Karin Diehl
EKKW/Diakonie Hessen
Kölnische Straße 136
34119 Kassel
Tel.: 0561-10953100
kirchenasyl(at)diakonie-hessen.de

Oliver Teufel
Beauftragter für Flucht und Migration der EKKW
Tel.: 0561-1095-3415 
Mobil: 0160-91373931
oliver.teufel(at)diakonie-hessen.de
 

mAqom – Kirche und Zuflucht e.V.
c/o Kirchengemeinde Großen-Linden
Pfarrperson Johannes Krug
Frankfurter-Straße 42
35440 Linden
info(a)maqom.de

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Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche
Tel.: 030-25 89 88 91
info(at)kirchenasyl.de

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Weitere Ansprechpartner*innen in den einzelnen Bundesländern

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Materialien zum Kirchenasyl

Handreichung zum Kirchenasyl

Die Handreichung zum Kirchenasyl der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche möchte Gemeinden und Gemeinschaften ermutigen, das Thema Kirchenasyl zu durchdenken. Sie beantwortet wichtige Fragen rund um das Kirchenasyl und bietet praktische Hilfestellung. Dabei hat jedes Kirchenasyl seinen eigenen Verlauf und seine lokalen Besonderheiten. Die hier gegebenen Hinweise sind nicht als starres Regelwerk zu verstehen, sondern spiegeln zahlreiche Praxiserfahrungen wider.

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Aus gutem Grund: Kirchenasyle in der EKHN

Aus gutem Grund gewähren christliche Gemeinden Kirchenasyl. Diese Broschüre gewährt exemplarisch Einblick in neun Kirchenasyle im Zeitraum 2014/2015. In den ausführlichen Reportagen und Interviews mit Flüchtlingen, Unterstützerinnen und Unterstützern, Pfarrerinnen und Pfarrern werden die Fluchtgeschichten vorgestellt, die einem Kirchenasyl vorangegangen sind und welche Gedanken, Fragen und Herausforderungen mit der Durchführung eines Kirchenasyls verbunden sind. 

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Broschüre: Kirchenasyl in der EKHN und EKKW

Was ist Kirchenasyl und was wird von einer Kirchengemeinde, die Kirchenasyl gewährt, erwartet? Neben einer umfangreichen Checkliste zum Kirchenasyl enthält die Broschüre praktische Hinweise zur Durchführung: Ob Beratung, Unterbringung, materielle Ressourcen, Krankenbehandlung, Kinderbetreuung, Rechtliche Begleitung etc. Auch die Auswirkungen eines Kirchenasyls auf das Gemeindeleben während und nach einem gewährten Kirchenasyl müssen bedacht werden.

Zum Download

Videos zum Kirchenasyl

Sara und Filimon erzählen von ihren Erfahrungen im Kirchenasyl

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Abdul Kader Alomar aus Syrien berichtet von seinen Erfahrungen

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Heran ist im Kirchenasyl der Gemeinde Friedberg-Fauerbach

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Infoblatt Kirchenasyl in der EKHN

Warum ist das Kirchenasyl notwendig? Wieviele Kirchenasyle gibt es in der EKHN? Wie stehen Kirchenleitungen zum Kirchenasyl? Was müssen Gemeinden beachten, die Kirchenasyl gewähren? Informationen und Fakten zum Kirchenasyl bietet ein Factsheet.

Zum Infoblatt

Beiträge aus der Synode 2024

„Flucht und Schutz. Migrationsbedingungen in Europa aus kirchlicher Sicht“
Pfarrerin Anja Harzke, Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN-Synode
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Kirchenasyl praktisch
Pfarrerin Sigrid Düringer
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Kirchenasyle gemeinsam tragen, Zufluchtsräume neu entdecken
Dekan André Witte-Karp, Ev. Dekanat Gießen
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Ziviler Menschenrechtsgehorsam
Pfarrer Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der EKHN und Leiter der Abteilung Flucht, interkulturelle Arbeit, Migration (FiAM) der Diakonie Hessen
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