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Abschiebung

Abschiebestopp in den Iran

Die aktuelle Lage im Iran lässt Abschiebungen aus Sicht der Diakonie Deutschland nicht länger zu. Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger fordert die zuständigen Bundesbehörden auf, eine neue Lagebewertung für den Iran zu erstellen. 

„Bis dahin sollten keine Abschiebungen mehr in das Land erfolgen. Auch Einreiseverweigerungen durch die Bundespolizei an den Transitbereichen deutscher Flughäfen sollten für schutzsuchende Personen aus dem Herkunftsland Iran unterbleiben“, so Ronneberger.

In den vergangenen Wochen ist es im Iran landesweit zu anhaltenden Protesten gegen das Regime gekommen. Unter Einsatz erheblicher Gewaltanwendung wurden diese Proteste aufgelöst. Berichten zufolge kam es zu tausenden Todesopfern. Angesichtsder unübersichtlichen Lage kann derzeit nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden, ob Schutzsuchende oder Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, bei einer Rückkehr in den Iran ausreichend vor staatlicher Verfolgung geschützt sind.  
 
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben Abschiebungen in den Iran bereits ausgesetzt. „In vielen anderen Bundesländern werden Abschiebungen faktisch nicht mehr vollzogen. Angesichts dessen und auch angesichts der scharfen Kritik der Bundesregierung an den Maßnahmen der iranischen Regierung sollten auch Zurückweisungen und Einreiseverweigerungen von iranischen Staatsangehörigen an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei unterbleiben“, so Ronneberger.

Weitere Informationen

Rückführungen in den Iran stoppen

Der Evangelische Regionalverband Frankfurt und Offenbach und die Diakonie Hessen begrüßen, dass das Land Hessen an seinem Stopp von Abschiebungen in den Iran festhält. Angesichts der dramatischen Lage im Iran ist dies ein wichtiges und notwendiges Signal. 

„Gleichzeitig befinden sich derzeit vier iranische Geflüchtete mit Rückführungsbescheiden in der Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung am Frankfurter Flughafen in einer extrem prekären Situation. Für diese Fälle besteht keine Zuständigkeit des Landes Hessen“, erklärt Diakoniepfarrer Markus Eisele, Theologischer Geschäftsführer des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt und Offenbach.

„Gerade deshalb braucht es jetzt eine Entscheidung auf Bundesebene. Wir fordern den Bund und insbesondere Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf, Rückführungen in den Iran auch in diesen Fällen unverzüglich zu stoppen“, sagt Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen.

Zum Hintergrund: In der Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung am Frankfurter Flughafen wird das verkürzte Asylverfahren angewandt. Schutzsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten oder ohne gültige Einreisedokumente, die direkt am Flughafen einen Asylantrag stellen, dürfen nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und werden in einer Unterkunft im Transitbereich untergebracht. Der Antrag wird innerhalb weniger Tage geprüft. Wird er als offensichtlich unbegründet abgelehnt, dürfen die Betroffenen nicht einreisen und werden unmittelbar zurückgeführt, insofern ein Gericht nicht anders entscheidet.

Freiheitsrechte gelten für alle

In Rheinland-Pfalz wie auch andernorts in Deutschland sitzen afghanische Staatsangehörige seit Monaten in Abschiebungshaft – ohne konkrete Aussicht darauf, überhaupt abgeschoben werden zu können. 

Das kritisieren die Diakonie und der Flüchtlingsrat in Rheinland-Pfalz sowie der Initiativausschuss für Migrationspolitik in ihrem politischen Statement zur Abschiebungshaft afghanischer Staatsangehöriger. Darin heißt es: „Die migrationspolitische Relativierung von Menschen- und Freiheitsrechten verletzt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien und darf nicht länger hingenommen werden!“

Abschiebungshaft ist keine Strafhaft. Sie dient ausschließlich der Sicherung der Ausreise und darf nur dann angeordnet werden, wenn sie unverzichtbar ist und mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Sie ist strikt zu begrenzen und unzulässig, sobald feststeht, dass eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate ohne Verschulden der betroffenen Person nicht möglich ist. Jeder Eingriff in das Grundrecht der Freiheit bedarf einer präzisen richterlichen Anordnung und intensiven Prüfung der Haftgründe.

Dennoch sind seit Anfang des Jahres mindestens vier afghanische Staatsangehörige in der Abschiebungshaftanstalt Ingelheim inhaftiert, und bundesweit sitzen bereits seit Monaten 40 bis 50 Menschen in ähnlicher Situation in Abschiebehaftanstalten. Sie sollen in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, weil ihnen Straftaten zur Last gelegt werden, sie wegen Straftaten verurteilt wurden oder als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gelten.

Politisches Statement zum Download


Abschiebungshaft

Jedes Jahr werden Tausende Menschen in Deutschland allein aus dem Grund inhaftiert, dass sie das Land verlassen müssen – nicht, weil sie irgendeine Straftat begangen haben. 

In Abschiebehaft kommen Menschen, die als »vollziehbar ausreisepflichtig« gelten und denen zusätzlich eine Fluchtgefahr unterstellt wird. Eine solche vermuten die zuständigen Ausländerbehörden aber oft willkürlich, zum Beispiel wenn eine betroffene Person gegen die Meldeauflagen verstößt und sich länger als drei Tage nicht am gemeldeten Wohnort aufhält. Die Haft dient lediglich dazu, einen schnellen Zugriff auf die Betroffenen zu gewährleisten, damit ihre Abschiebungen zügig und effizient erfolgen können. Je nach Haftart kann eine maximale Dauer von bis zu 18 Monaten angeordnet werden.

Viele Menschen rechtswidrig inhaftiert

Etwa die Hälfte der Menschen in Abschiebegefängnissen sind jedoch rechtswidrig inhaftiert. Die Praxis der Abschiebehaft läuft oft unter dem Radar der Öffentlichkeit. Die Statistiken zu rechtswidrigen Inhaftierungen stammen nicht von den Behörden selbst, sondern vom Rechtsanwalt Peter Fahlbusch. Seit 1998 vertritt er Tausende Fälle von Inhaftierten und kommt zu dem Schluss, dass knapp die Hälfte zumindest teilweise rechtswidrig in Abschiebegefängnissen saß oder noch sitzt. 

Kritik an der Abschiebehaft im Detail

  • Haftähnliche Bedingungen: Die Abschiebehaft ähnelt oft dem Strafvollzug, obwohl es sich um eine freiheitsentziehende Verwaltungsmaßnahme handelt. Kritiker bemängeln das Fehlen einer konsequenten Trennung von echten Strafgefangenen.
  • Rechtswidrige Inhaftierungen: Berichte deuten darauf hin, dass eine signifikante Anzahl von Menschen zu Unrecht in Abschiebehaft sitzt, da die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen (wie konkrete Fluchtgefahr) oft nicht erfüllt sind.
  • Mangelhafte Betreuung und Isolationsgefahr: Es wird ein Mangel an psychologischer Betreuung, Sozialarbeit und externer Kommunikation (z. B. Handyverbot) kritisiert. Die Isolation kann zu psychischen Schäden führen.
  • Schlafentzug und Fixierungen: Es gibt Berichte über Fixierungen (Festschnallen auf Betten) und andere drastische Maßnahmen, die von Menschenrechtsorganisationen als unhaltbar eingestuft werden.
  • Problematik des Ausreisegewahrsams: Der "Ausreisegewahrsam" (bis zu 28 Tage) wird als Möglichkeit kritisiert, Menschen ohne ausreichende richterliche Kontrolle festzuhalten, oft auch Personen, die nicht als gefährlich gelten.
  • Unverhältnismäßigkeit: Der Rückgriff auf Haft wird als "erstes Mittel" statt "letztes Mittel" kritisiert, selbst bei Personen, die kooperativ sind oder keine Straftaten begangen haben.
  • Kritik an Verschärfungen: Geplante oder umgesetzte Erweiterungen der Haftgründe und -dauer durch die Bundesregierung stoßen auf Widerstand von NGOs und Rechtsanwälten, die eine Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze befürchten 

Letzte Rettung vor der Abschiebung

Unabhängige Haftberatung für Inhaftierte in der Abschiebungshaft Darmstadt

Abschiebungshaft dient dem alleinigen Zweck der Abschiebung. Menschen wird die Freiheit entzogen, nur um sicherzustellen, dass sie auch wirklich das Land verlassen. Viele Menschen befinden sich in Abschiebungshaft, ohne dass sie je eine Straftat begangen haben. Nicht selten werden sie von der Arbeit abgeholt oder aus ihren Familien gerissen, um sie anschließend hinter Gitter zu bringen. Die meisten Menschen verstehen gar nicht, warum sie inhaftiert sind, obwohl sie sich nie strafbar gemacht haben. 

Seit August 2018 gibt es in Darmstadt eine Abschiebungshaft. Im Februar 2021 wurden die ursprünglich 20 Haftplätze auf 80 Haftplätze aufgestockt. Da das hessische Innenministerium eine behördenunabhängige Rechtsberatung in den Räumen der Hafteinrichtung ablehnte, bietet die Diakonie seit dem 1. September 2021 eine externe unabhängige Haftberatung für Inhaftierte an. Der an das Beratungsprojekt angegliederte Rechtshilfefonds ermöglicht die Vermittlung an im Migrationsrecht erfahrene Anwältinnen und Anwälte. Ein externer Zugang zur Haft besteht über das Besuchsrecht der Inhaftierten. Wenngleich es mit dem Beratungsprojekt längst nicht gelingt, alle Inhaftierten in der Abschiebungshaft Darmstadt zu erreichen, gelingt es doch immer wieder gerade die gefährdetsten Menschen doch noch in letzter Minute vor der Abschiebung zu bewahren. 

In den Jahresberichten der Externen unabhängigen Beratung für Inhaftierte in der Abschiebungshafteinrichtung Darmstadt-Eberstadt wird deutlich, dass die zahlreichen Haftbeschwerden, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung zum alleinigen Zweck der Abschiebung in Frage stellen. Ein Großteil der Haftbeschwerdeverfahren legen nahe, dass Inhaftierungen in der Abschiebungshaft Darmstadt zu einem großen Anteil rechtswidrig sind. 

Externe unabhängige Beratung für Inhaftierte in der Abschiebungshafteinrichtung Darmstadt-Eberstadt

Jahresbericht 2024

Jahresbericht 2023

Jahresbericht 2021/2022

Abschiebungshaft in Darmstadt - Mein ganz persönlicher Protest
Erfahrungen und Konsequenzen aus einer mehrjährigen Beiratstätigkeit - von Hildegund Niebch
Zum Download

Ökumenisches Engagement in der Abschiebungshaft Ingelheim

Seit 2001 gibt es in der Abschiebungshaftin Ingelheim ein unabhängiges ökumenisches Beratungsprojekt, das von der Diakonie Hessen e.V. und dem Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. getragen wird. Es umfasst vier Bereiche, die einander bedingen: eine unabhängige und umfassende Einzelfall-Beratung, wöchentliche Rechtsberatung durch erfahrene Rechtsanwält*innen, einen Rechtshilfefonds, der eine Anschubfinanzierung bei Haftbeschwerden oder asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Schritten ermöglicht sowie Sprachmitttler*innen für mehr als 35 verschiedene Sprachen. Immer wieder gelingt es, dass Dank der kompetenten (Rechts-)Beratung die Rechtswidrigkeit der Haft festgestellt wird oder Asylfolgeanträge erfolgreich sind, so dass Personen aus der Haft entlassen werden müssen. Daneben gibt es eine regelmäßige Beratung durch Amnesty International, die eng mit dem ökumenischen Projekt kooperiert.

Seelsorge
Für viele Flüchtlinge ist die Inhaftierung in der Abschiebungshaft ein Schock. Sie sind traurig, enttäuscht, ihre Situation erscheint ausweglos. Sie wurden inhaftiert, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde und sie sich der Abschiebung entzogen haben. Die Seelsorgenden der katholischen und evangelischen Kirche besuchen sie in ihren Haftzellen und  hören auf das, was die Menschen uns an vertrauen und fragen. Wir schauen nach ihren Bedürfnissen und vermitteln Kontakte zu Angehörigen und Freunden. Sie feiern miteinander Gottesdienste, suchen gemeinsam nach dem, was in Krisensituationen Kraft gibt und bieten finanzielle Rückkehrhilfen für die ersten Tage nach der Ankunft. Seelsorge an diesem Ort macht deutlich, dass Gott an der Seite der Menschen alle Wege mitgeht und keine Grenzen oder Mauern kennt.

Broschüre 20 Jahre Ökumenisches Engagement in der Abschiebungshaft Ingelheim

Bericht über Flüchtlingspfarrer Uwe Rau, Seelsorger in der GfA Ingelheim


Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt

Jährlich werden mehrere Tausend Menschen vom Frankfurter Flughafen abgeschoben. Dies erfolgt in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Um Transparenz in diesen nicht öffentlichen Bereich zu bringen,  gibt es die Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt. Finanziert durch das Diakonische Werk Frankfurt und Offenbach und die Caritas Limburg.

Die Abschiebungsbeobachterinnen haben aufgrund einer Vereinbarung mit der Bundespolizei, die die Abschiebung im Flughafenbereich vollzieht, ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten des Flughafens, in denen sich die Abzuschiebenden befinden. Sie haben jedoch nicht das Recht, aktiv in die Abschiebungsmaßnahme einzugreifen, wohl aber über die Leitung der zuständigen Bundespolizei-Inspektion zu intervenieren.

Begleitet wird die Arbeit der Abschiebungsbeobachterinnen durch das Forum Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt (FAFF). Dort berichten sie über ihre Arbeit und stellen Einzelfälle vor, die im Forum besprochen und bewertet werden.

Das Forum veröffentlicht jährlich einen Bericht über seine Arbeit. Im Forum arbeiten Kirchen, Bundespolizei und Flüchtlings- und Menschenrechtsinitiativen zusammen, um die Lage der Betroffenen zu verbessern. Die Beobachterinnen widmen sich vor allem problematischen Abschiebungen von Familien und anderen besonders Schutzbedürftigen.

Sie sind auch Ansprechpartnerinnen für Initiativen, Kirchengemeinden und Beratungsstellen, die ihnen über besonders problematische Fälle berichten.

Tätigkeitsbericht 2024 der Abschiebungsbeobachtung Flughafen Frankfurt am Main

Tätigkeitsbericht 2023 der Abschiebungsbeobachtung Flughafen Frankfurt/Main

Tätigkeitsbericht 2022 der Abschiebungsbeobachtung Frankfurt am Main

Tätigkeitsbericht 2021 der Abschiebungsbeobachtung Frankfurt am Main

Tätigkeitsbericht 2020 der Abschiebungsbeobachtung Frankfurt am Main

Tätigkeitsbericht 2019 der Abschiebungsbeobachtung Frankfurt am Main

Tätigkeitsbericht 2018 der Abschiebungsbeobachtung Frankfurt am Main
 

Kontakt zur Abschiebungsbeobachtung

Unabhängiges Abschiebungs-Monitoring in Deutschland
Seit mehr als 20 Jahren beobachten die evangelische und die katholische Kirche sowie ihre Sozialdienste Abschiebungen von Geflüchteten. Sie übernehmen damit eine Aufgabe, die seit 2008 in der EU-Rückführungsrichtlinie festgelegt ist. Um die Aufgabe eines behördenunabhängigen Abschiebungs-Monitorings weiterhin richtlinienkonform wahrzunehmen, muss die Abschiebungsbeobachtung „rechtlich verankert, ausgeweitet und verstärkt werden“. Dies fordern die Kirchen und ihre Sozialdienste Diakonie und Caritas in einem gemeinsamen Papier über „Verfahren und Standards eines unabhängigen Abschiebungs-Monitorings in Deutschland“. Das Papier stammt aus dem August 2022.