Kein Bett, kein Brot, keine Seife
Zur Streichung der Sozialleistungen für Personen im Dublin-Verfahren gem. § 1 Abs. 4 AsylbLG
Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland eine neue Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, die auch in Hessen massive Auswirkungen zeigt: Bestimmten Asylsuchenden – sogenannten „Dublin-Fällen“ ohne Duldung – werden sämtliche Sozialleistungen gestrichen. Kein Essen, keine Unterkunft, keine medizinische Versorgung. Selbst das menschenrechtlich garantierte Existenzminimum wird verwehrt.
Das Ziel: „Selbstabschiebung“ – die Wirkung: Obdachlosigkeit
Der Ausschluss soll zur „freiwilligen Ausreise“ in den zuständigen EU-Staat bewegen. Allerdings ist eine solche Ausreise faktisch unmöglich, da sie ohne behördliche Mitwirkung nicht durchführbar ist. Wer keine Hilfe vom Staat bekommt, kann nicht ausreisen – und bleibt ohne Rechte und Schutz.
Sozialgerichte widersprechen geschlossen
Alle bislang bekannten Entscheidungen hessischer Sozialgerichte (u. a. Gießen, Darmstadt, Kassel, Marburg) erklären die Praxis für rechtswidrig. Sie berufen sich auf die Menschenwürde und EU-Recht. Besonders brisant: Auch Familien mit kleinen Kindern sind betroffen. Parallel prüft der Europäische Gerichtshof, ob selbst eine reduzierte Leistung mit EU-Recht vereinbar wäre – während Deutschland nun sogar _gar nichts_ mehr gewährt.
Kostenfalle für Kommunen – Gefahr für den sozialen Frieden
Die Praxis erzeugt unnötige Verwaltungskosten, 100 %-Erfolgsquoten vor Gericht, und birgt soziale Sprengkraft: Not, Verelendung und Kindeswohlgefährdung werden sichtbar – mit unkalkulierbaren Folgen für Städte und Gemeinden. Kommunale Spitzenverbände fordern Klarheit, doch das Sozialministerium schweigt bislang.
Unsere Forderung
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration muss handeln: Aussetzung der Anwendung von § 1 Abs. 4 AsylbLG bis zur Entscheidung des EuGH. Alles andere untergräbt Rechtsstaatlichkeit, gefährdet den sozialen Frieden – und verletzt die Würde der Betroffenen.
Denn - so hat das Bundesverfassungsgericht 2012 klargestellt: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
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