1. Seenotrettung ist Pflicht: Die Bundesregierung muss sich unmissverständlich zur Seenotrettung als humanitäre und rechtliche Pflicht bekennen – Das Recht auf Leben ist ein unverhandelbares Menschenrecht.
2. Seenotrettung ist staatliche Verpflichtung: Die Bundesregierung muss ihren Einfluss in Europa geltend machen für ein wirksames, von der EU voll finanziertes und koordiniertes Seenotrettungsprogramm – als Teil des europäischen Katastrophenschutzes. Dieses Programm muss allein dem Schutz von Menschenleben dienen und mit ausreichend Schiffen und Aufklärungsflugzeugen ausgestattet sein. Unser Vorschlag zur Umsetzung: Mare Solidale – ein EU-Rettungsprogramm für das zentrale Mittelmeer.
3. Keine Kooperation mit repressiven Regimen: Die europäische Kooperation mit Tunesien und Libyen sowie die deutsche Kooperation mit Tunesien im Bereich der Grenzkontrollen und Seenotrettung müssen beendet werden. Deutschland muss sich – auch auf EU-Ebene – gegen diese Auslagerung des Grenzschutzes stellen, die Flüchtlingsrechte systematisch verletzt und repressive Regime in Nachbarländern der EU stärkt.
4. Tunesien ist für Flüchtende nicht sicher: Die systematische Gewalt gegen Schutzsuchende, rechtswidrige Rückführungen und das Fehlen eines funktionierenden Asylsystems sowie willkürliche Verhaftungen und Repressionen gegen Opposition und Zivilgesellschaft belegen: Tunesien ist kein sicherer Ort für Flüchtende und darf nicht als sicheres Herkunfts- oder Drittland eingestuft werden.
5. Rechtsbrüche aufklären, Straflosigkeit beenden: Rückführungen nach Libyen und Tunesien sind illegal. Frontex und die EU-Mitgliedstaaten dürfen sich hieran nicht beteiligen – auch die Bundesregierung nicht. Sie muss sich für eine lückenlose Aufklärung aller Rechtsbrüche einsetzen, damit Verantwortliche gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
6. Sichere Fluchtwege retten Leben: Die Bundesregierung muss sichere Fluchtwege schaffen, statt diese weiter abzubauen. Nur so kann das Sterben an europäischen Grenzen beendet werden.
7. Flucht und Seenotrettung sind keine Verbrechen: Die Bundesregierung muss sich gegen die Kriminalisierung von Flucht einsetzen. Niemand darf für seine eigene Flucht bestraft werden. Rettung aus Seenot und Unterstützung, die auf das Wohlergehen fliehender Menschen abzielt, darf nicht kriminalisiert werden.