Britta Jagusch

Standpunkte von Kirche und Diakonie

Menschenrechte wahren – Versprechen halten!

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember 2025) fordern mehr als 250 deutsche Organisationen, darunter über 50 Bundesorganisationen, die Bundesregierung auf: Menschenrechte wahren - Versprechen halten! Nehmt die Schutzsuchenden aus Afghanistan mit Aufnahmezusage endlich auf! 
Zu den Unterzeichnenden des offenen Briefes gehören auch die Diakonie Hessen und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau.

Zum Offenen Brief: Menschenrechte wahren – Versprechen halten!

Neues Bündnis „Bildung statt Abschiebung“

Die aktuelle Migrationsdebatte in Hessen nimmt besorgniserregende Züge an. Sprachliche Verrohung findet immer häufiger ihren Ausdruck in politischen Entscheidungen: Gut integrierte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden abgeschoben – obwohl sie zur Schule gehen, eine Ausbildung begonnen haben oder diese in Aussicht steht. Vor diesem Hintergrund hat sich das landesweite Bündnis „Bildung statt Abschiebung“ gegründet.

Resolution des  Bündnisses

Kampagnen-Website

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Migration menschenwürdig und gerecht gestalten

In der aktuellen Debatte über Migration und Geflüchtete werden vielfach Fakten verdreht, wird pauschalisiert, wird bewusst Stimmung gegen Geflüchtete gemacht und werden mittlerweile Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien offen infrage gestellt. Die Synode und die Kirchenleitung der EKHN widersprechen mit Nachdruck diesen Stimmen und treten für eine Versachlichung der Debatte ein. Sie fordern eine Migrations- und Flüchtlingspolitik, die realistisch, faktenbasiert, vor allem aber menschenrechtsorientiert ist.

Resolution zum Download


Kirchen kritisieren verschärften Migrationskurs

In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die Kirchen im Januar 2025 den Entwurf des sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes. Der Gesetzentwurf ist aus Sicht der Kirchen nicht geeignet, zur Lösung der anstehenden migrationspolitischen Fragen beizutragen.

Allgemeine Anmerkungen
Im Zuge einer aufgeheizten öffentlichen Debatte über die Möglichkeiten der Begrenzung von Fluchtmigration bringt die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf erneut in den Bundestag ein, der am 6. November 2024 bereits einmal abgelehnt wurde.

Die Begrenzung der Fluchtmigration und die Verstärkungen von Abschiebungen sollen dabei helfen, zukünftig Anschläge, wie sie in den letzten Monaten in Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg begangen wurden, zu verhindern. Hierzu schlägt der Gesetzentwurf vor, die Zielbestimmung der „Begrenzung der Zuwanderung“ wieder in § 1 Abs. 1 AufenthG aufzunehmen, § 36a AufenthG dahingehend zu ändern, dass subsidiär Schutzberechtigten kein Familiennachzug gewährt wird, und in § 71 Abs. 3 AufenthG die Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen auszuweiten.

Die beiden großen Kirchen weisen hiermit darauf hin, dass die nun vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nach aktuellem Wissensstand keinen der Anschläge verhindert hätten. Die Attentate von Magdeburg am 20. Dezember 2024 und Aschaffenburg am 22. Januar 2025 wurden von offensichtlich psychisch kranken Personen begangen. Die Taten zeigen aus Sicht der Kirchen daher ein Defizit hinsichtlich des Informationsaustausches unterschiedlicher Behörden und einen eklatanten Mangel an adäquater Versorgung psychisch Kranker auf.

Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) BT-Drs. 20/12804

Zur Stellungnahme


Menschen wie wir - 10 Jahre Flüchtlingsfonds der EKHN

In dieser Broschüre finden Sie Beispiele für das, was dank des Flüchtlingsfonds möglich geworden ist, in der Asylverfahrensberatung, der Unabhängigen Flüchtlingsberatung in den Regionen, in Projekten zur Unterstützung von geflüchteten Frauen, der Beratung in der Abschiebungshaft, der Therapie von Traumatisierten, der Unterstützung und Begleitung bei Kirchenasylen sowie der Fachberatung zur Professionalisierung der kirchlich-diakonischen Beratungsarbeit.

Der Flüchtlingsfonds der EKHN war auf 10 Jahre angelegt und läuft 2025 aus. Die Beiträge dieser Broschüre zeigen nicht nur, was mit diesen Mitteln getan und erreicht wurde, sie benennen auch - wie von den Mitgliedern der Synode im Herbst 2023 erbeten - die bleibenden und neue Herausforderungen für die kirchliche Flüchtlingsarbeit.

Broschüre zum Download


Kampagne #FlüchtlingsberatungErhalten

Berater*innen aus der Regionalen Unabhängigen Flüchtlingsberatung der EKHN und der EKKW appellieren an Kirchen und Diakonie, weiterhin ein flächendeckendes und staatlich unabhängiges Beratungsangebot für geflüchtete Menschen im und nach einem Asylverfahren sicherzustellen.

Zur Kampagne


EKD 2025

Beschlüsse gefasst: Seenotrettung, Abschiebungen und Aufnahmeprogramme

Vom 8. bis 12. November 2025 tagte die EKD-Synode in Dresden. Auf ihr wurden wichtige flüchtlingspolitische Beschlüsse verabschiedet. So sprach sich die Synode gegen Abschiebungen aus Schutzräumen, z. B. Krankenhäuser aus. Weiterhin forderte sie, humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlementprogramme beizubehalten. Darüber hinaus verurteilte sie Angriffe auf die zivile Seenotrettung und forderte mehr Schutz.

Zu den Beschlüssen

Abschiebungen

Die Synode sprach sich dafür aus, Abschiebungen aus Schutzräumen wie Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten nicht zu vollziehen. Man bitte die Länderbeauftragten der Landeskirchen, sich bei den Landesregierungen dafür einzusetzen, Abschiebungen aus solchen Einrichtungen zu untersagen, heißt es in dem einstimmig angenommenen Antrag.

Zum Beschluss: Keine Abschiebung aus Schutzräumen!

Die Synode bittet den Rat der EKD, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement als sichere Zugangswege für Schutzsuchende und Schutzberechtigte in Zukunft bestehen bleiben und bereits erteilte Aufnahmezusagen eingehalten werden. Humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement sollen beibehalten werden.

Zum Beschluss: Sichere Zugangswege offen halten – Humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement beibehalten

Die  Europäische  Kommission  hat  am  11.  März  2025  einen  Vorschlag  für  ein  einheitliches Rückführungssystem  für  Drittstaatsangehörige  ohne  Aufenthaltsrecht  in  der  EU  (2025/0059  (COD))  vorgelegt. Die Verordnung soll die aktuell geltende Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) ablösen und enthält eine Reihe von menschen- und europarechtlich bedenklichen Verschärfungen, die die Rechte der Abzuschiebenden beeinträchtigen. Der Rat der EKD hat dazu Stellung bezogen. Kritikpunkte sind unter anderem die Abschiebehaft und die sogenannten „Return Hubs“ in Drittstaaten, die als EU- rechts- und menschenrechtswidrig verworfen werden sollen. Die EKD-Synode plädierte für die Einrichtung eines unabhängigen Abschiebemonitorings.

Zum Beschluss: Vorschlag der Europäischen Kommission für ein EU-Rückführungssystem

Die Delegierten des Kirchenparlaments haben Angriffe libyscher Milizen auf zivile Rettungsschiffe im Mittelmeer verurteilt. In einem Antrag betonten sie, Seenotrettung sei kein Verbrechen, sondern eine völkerrechtliche Pflicht. Sie forderten die Bundesregierung und die Europäische Union auf, alle Unterstützungsmaßnahmen für die libysche Küstenwache auszusetzen und eine menschenrechtskonforme europäische Seenotrettungsmission unter ziviler oder internationaler Verantwortung aufzubauen. Der Antrag wurde bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen angenommen.

Zum Beschluss: Seenotrettung ist kein Verbrechen


EKD Broschüre

Nächstenliebe und Solidarität zeigen sich im Handeln: Menschen die Hand reichen, Brot geben, Zuflucht bieten, aus Lebensgefahr retten, vor Verfolgern verstecken. Viele Engagierte, darunter zahlreiche Christinnen und Christen, helfen weltweit Schutzsuchenden und leben den Glauben, der auffordert, die Schwachen zu schützen. Als 2015, vor zehn Jahren sehr viele Geflüchtete nach Deutschland kamen, wurde dieses Engagement besonders sichtbar. Ab 2022 zeigte sich diese gelebte Nächstenliebe erneut, als nach Russlands Überfall auf die Ukraine mehr als eine Million Menschen in Deutschland Schutz und Aufnahme fanden.

Asylpolitisch ist seit 2015 viel geschehen. In Reaktion auf ankommende Flüchtlinge und Migrant*innen haben viele europäische Staaten ihre Asylgesetze verschärft, Grenzzäune hochgezogen, das Recht auf Familienzusammenführung ausgesetzt. Mitten in Europa werden mittlerweile unschuldige Menschen gewaltsam an Grenzen abgewehrt oder hinter Stacheldraht interniert und entrechtet. Die Europäische Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts steht zunehmend auf dem Spiel.

Deutlich geworden ist in den letzten Jahren auch: Vielerorts sind die kommunalen Möglichkeiten – oder die Bereitschaft – zur Flüchtlingsaufnahme an Grenzen gekommen. Die Hürden für die Arbeitsmarktintegration sind weiterhin zu hoch. Und furchtbare Anschläge, auch verübt von Menschen mit Fluchthintergrund, haben Menschenleben gekostet und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung tief erschüttert.

Viele Menschen fragen sich, welche Auswirkungen Migration und Integration auf unsere Gesellschaft und unser Miteinander haben. Oder sorgen sich, wie sich die aktuellen Entwicklungen auf die Menschenrechte in Europa auswirken. Die Diskussion über das Thema polarisiert. Manche Menschen sind zuversichtlich und sehen in Flüchtlingen nach wie vor Menschen. Andere sehen in Migranten eine Bedrohung oder befürchten eine gesellschaftliche Überforderung. Und immer mehr Menschen in unserem Land verstehen, dass es angesichts des demographisch bedingten Arbeitskräfte­mangels dringend mehr Zuwanderung braucht. Die Aufgaben sind zweifellos groß, die Mittel und Möglichkeiten begrenzt.

Folgende Überzeugungen, die sich aus dem christlichen Glauben ergeben, wollen in dieser Situation Orientierung geben.

Zehn Überzeugungen zu Flucht und Integration aus evangelischer Sicht (Neuauflage 2025)
Zum Download

Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus – aktiv für Demokratie und Menschenrechte“ (BAG K+R) ist ein Zusammenschluss von Initiativen, Organisationen und Arbeitsgruppen. Sie will mit ihrer Arbeit gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) innerhalb und außerhalb der Kirchen benennen, ihnen konstruktiv entgegentreten und sie überwinden.

Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche & Rechtsextremismus

AG Kirche für Demokratie und Menschenrechte

Die AG Kirche für Demokratie und Menschenrechte will im Bereich der Kirchen das Bewusstsein für den Wert der Menschenrechte und gelebter Demokratie befördern. Dazu arbeitet sie konfessionsübergreifend in ökumenischer Breite (evangelisch, katholisch, freikirchlich…) und verbindet kirchliche Institutionen mit Gruppen der Zivilgesellschaft, die in diesem Bereich aktiv sind.

AG Kirche für Demokratie und Menschenrechte